Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Mit Softair-Waffe durch den Hauptbahnhof - Bundespolizei weist auf Allgemeinverfügung hin
Essen - Hamm (ots)
In der Nacht von Freitag auf Samstag (1. März) überprüften Bundespolizisten einen jungen Mann im Hauptbahnhof Essen. Dieser führte eine Waffe und ein Messer mit sich. Eine Allgemeinverfügung regelt derzeit das Verbot von Mitführen von gefährlichen Gegenständen während des Karnevals für den Hauptbahnhof.
Gegen 2 Uhr kontrollierten Bundespolizisten im Essener Hauptbahnhof einen 22-Jährigen. Dieser händigte den Beamten seinen Personalausweis aus. Die Frage, ob der Deutsche gefährliche oder verbotene Gegenstände mit sich führe, bejahte er. Der junge Mann händigte den Einsatzkräften ein Einhandmesser sowie eine Softair-Waffe aus, welche sich in seiner Jackentasche befand. Dabei handelt es sich um ein Messer, welches mittels einer, an der Klinge angebrachten Öffnungshilfe einhändig geöffnet und je nach Verschlussmechanismus auch wieder einhändig geschlossen werden kann.
Die Waffe lässt sich auf den ersten Blick nicht von einer echt aussehenden Waffe unterscheiden. Tatsächlich ist es eine Pistole, mit der es mittels Luftdruck möglich ist, kleine Plastikkügelchen zu verschießen.
Der Betroffene aus Hamm konnte keine Berechtigung zum Führen der Gegenstände vorweisen. Äußern wollte er sich dazu nicht und machte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Anlässlich des Karnevalswochenendes wurde eine Allgemeinverfügung unter anderem für den Hauptbahnhof Essen erlassen. Dies hat zur Folge, dass gefährliche Gegenstände jeglicher Art sichergestellt werden. Zudem kann bei Zuwiderhandlungen ein Zwangsgeld in Höhe von 200,- Euro erhoben werden. https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5976138
Die Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.
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