Bundespolizeidirektion Koblenz
BPOLD-KO: Bundespolizei informiert zu Reisen über die Grenzen zu Frankreich
Koblenz, Saarbrücken, Bexbach, Trier (ots)
Seit dem 16. März 2020 führt die Bundespolizei, auf Anordnung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, Einreisekontrollen an den Grenzen zu Frankreich durch. Ziel der Grenzkontrollen ist es, die Ausbreitung des Corona Virus zu verlangsamen. Die grenzpolizeilichen Maßnahmen dienen daher dem Schutz der Bevölkerung auf beiden Seiten der Grenzen und werden bis zum 15. Juni 2020 fortgeführt. Allerdings erfolgen die Einreisekontrollen nicht mehr systematisch, sondern zunehmend flexibel, je nach fachlicher Einschätzung der eingesetzten Beamten. Außerdem sind alle grenzüberschreitenden Verkehrsverbindungen nach Deutschland wieder für den Grenzübertritt zugelassen. Dennoch dürfen Reisende ohne deutsche Staatsangehörigkeit nach wie vor nur nach Deutschland einreisen, wenn dafür ein triftiger Grund besteht. Einreisen aus touristischen Gründen oder zum Einkaufen sind auch für die Bevölkerung im Grenzraum weiterhin nicht gestattet. Gleichwohl soll den Bedürfnissen der in den Grenzregionen lebenden Menschen im besonderen Maße Rechnung getragen werden. Mit Frankreich wurde daher eine gemeinsame Selbstdeklaration für Grenzgänger mit Wohnsitz im Bereich der französischen Départements Bas-Rhin, Haut-Rhin oder Moselle sowie der deutschen Bundesländer Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland erarbeitet. Mit der Selbstdeklaration können die Grenzgänger berufliche, familiäre, medizinische sowie schul-, ausbildungs- oder studiumsspezifische Gründe als triftige Gründe erklären. Die Bundespolizei bittet die in der Grenzregion lebenden Bürgerinnen und Bürger, diese Selbstdeklaration zur weiteren Erleichterung des zügigen Grenzübertritts, unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel, mitzuführen. Der Vordruck der Selbstdeklaration zur Einreise kann im Internet auf der Seite der Bundespolizei im PDF-Format in französischer und deutscher Sprache heruntergeladen werden.
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