BPOL-TR: Schleuser ohne Versicherung
Prüm (ots)
Prüm. Am Mittwochnachmittag kontrollierten Beamte des Bundespolizeireviers Prüm ein mit vier Personen besetztes Fahrzeug, welches zuvor aus Belgien eingereist war. Der kongolesische Fahrer (59) wies sich mit einem abgelaufenen Flüchtlingspass und gültigem niederländischen Aufenthaltstitel aus und der deutsche Beifahrer (54) zeigte seinen belgischen Personalausweis (E-Karte) vor. Im Fond des Wagens befanden sich zwei 22jährige Männer aus dem Kosovo. Der Erste führte seine französische Asylbescheinigung mit und der Zweite wies sich mit seinem Reisepass aus. Da beide keine Dokumente mitführten, die ihren Aufenthalt in Deutschland legitimieren konnten, war der Verdacht der unerlaubten Einreise gegeben. Fahrer und Beifahrer stehen im Verdacht, die zwei jungen Männer mit dem Fahrzeug geschleust zu haben. Darüber hinaus brachte die fahndungsmäßige Überprüfung bei dem Fahrer eine Fahndungsausschreibung zur Entnahme einer DNA-Probe aufgrund Einschleusens von Ausländern hervor. Gegen einen der beiden Kosovaren lag ein Strafvollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Passau wegen Urkundenfälschung, eine Wiedereinreisesperre für Deutschland sowie eine Einreiseverweigerung für Belgien vor. Der zweite kosovarische Staatsangehörige war von Belgien zur Schengenfahndung ausgeschrieben.
Zudem mussten die kontrollierenden Beamten feststellen, dass der kongolesische Fahrer über keinen gültigen Führerschein verfügte. Zu allem Überfluss waren an seinem Auto falsche niederländische Kennzeichen montiert. Das sollte wohl über den fehlenden Versicherungsschutz hinwegtäuschen.
Die vier Männer wurden zum Bundespolizeirevier Prüm verbracht, die Kennzeichen sichergestellt und das Fahrzeug verschlossen abgestellt. Nach Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen konnten drei der Männer die Dienststelle wieder verlassen. Die Fahrzeugschlüssel verbleiben auf der Dienststelle und können dort nach Vorlage einer neuen Zulassung abgeholt werden. Der zweite Kosovare hatte Pech: er konnte den in seinem Haftbefehl geforderten Betrag von 1650 EUR plus 70 EUR Kosten nicht bezahlen und wurde daher in die JVA Trier verbracht.
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