BPOL-TR: Man sieht sich immer zwei Mal - Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl
Lautzenhausen (ots)
Bereits im Dezember 2017 wurde eine 23-jährige Rumänin vom Amtsgericht Frankfurt/Main wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz zu einer Geldstrafe in Höhe von 900 Euro verurteilt.
Da sie ihre Haftstrafe nicht antrat, flüchtig und unbekannten Aufenthalts war, wurde sie mit einem Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main gesucht.
Bei der Einreisekontrolle des Flugs WZZ 3544 aus Timisoara/Rumänien konnten die Beamten sie jedoch identifizieren und verhaften.
Den haftbefreienden Betrag konnte sie bar bezahlen, so dass sie eine 30-tägige Haftstrafe abwenden und ihre Reise fortsetzen konnte.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Trier
Stefan Döhn
Presse- / Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0651 - 43678-1009
Mobil: 0175 - 9028191
E-Mail: bpoli.trier.presse@polizei.bund.de
E-Mail: stefan.doehn@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Trier, übermittelt durch news aktuell