BPOL-TR: Verstoß gegen Führungsaufsicht
Koblenz (ots)
Am Dienstagabend wurde ein 36-jähriger Deutscher, welcher im Besitz von Betäubungsmitteln war, im Hbf Koblenz von der Fahndungsgruppe der Bundespolizei kontrolliert.
Ermittlungen ergaben, dass er im Jahr 2015 vom Amtsgericht Mayen wegen verschiedener Gewalt- und Eigentumsdelikte zu einer langjährigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Die Kraft Gesetz eintretende Führungsaufsicht entfällt nicht. Diese untersagt ihm u. a., Drogen zu besitzen, bzw. zu sich zu nehmen.
Die Drogen wurden sichergestellt und gegen den Mann ein Strafverfahren wegen Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht sowie Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.
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