BPOL-TR: 38-er auf Abwegen - Bundespolizei stellt Verfehlungen fest
Bad Ems (ots)
Bei der Kontrolle eines augenscheinlich unter Alkoholeinfluss stehenden 38-jährigen Deutschen am Bahnhof Bad Ems wurde von der Bundespolizei ein Elektroimpulsgerät (EIG) ohne amtliches Prüfzeichen, getarnt als Taschenlampe, sichergestellt.
Funktionsweise: an der Lichtaustrittsöffnung befinden sich zwei halbkreisförmige Metallschienen, zwischen deren Enden die Spannung aufgebaut und der "Schock" abgegeben wird. Die Stromspannung beträgt zwischen 8.000 - 9.000 Volt. Sowohl die Taschenlampe als auch das EIG funktionieren unabhängig voneinander. Ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz wurde eingeleitet.
Bei einer kurz zuvor durchgeführten Kontrolle eines ebenfalls 38-jährigen Deutschen wurde eine bestehende Führungsaufsicht des Landgerichts Koblenz festgestellt. Diese basiert auf einer Verurteilung wegen Gefährlicher Körperverletzung aus 2017, die Kraft Gesetz eintritt und auch mit der Entlassung aus der Haft nicht entfällt.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden beide Personen auf freiem Fuß belassen.
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