BPOL-TR: Bekannter zahlt Geldstrafe - Haft abgewendet
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Im Rahmen eines grenzpolizeilichen Unterstützungseinsatzes im Bereich Trier/Luxemburg wurde durch Bundespolizeikräfte der Mobilen Kontroll- und Überwachungseinheit Koblenz ein 24-jähriger Deutscher verhaftet.
Laut Strafbefehl des Amtsgerichts Köln wurde er im März 2019 wegen Körperverletzung in drei Fällen zu einer Haftstrafe von 90 Tagen, abwendbar durch die Zahlung von 1800 Euro, verurteilt.
Er selbst verfügte nicht über genügend Barmittel, so dass - nach einem Anruf - sein Bekannter die Geldstrafe beim Bundespolizeirevier Koblenz einzahlte. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde er auf freiem Fuß belassen.
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