BPOL-TR: Haftbefehl bezahlt - Reise fortgesetzt
Lautzenhausen (ots)
Am Montagabend wurde eine 44-jährige Ukrainerin am Flughafen Hahn bei der Einreisekontrolle aus Lwiw/Ukraine von der Bundespolizei verhaftet.
Wegen eines Verstoßes gegen das Straßenverkehrs- sowie Pflichtversicherungsgesetzes wurde sie im April 2019 vom Amtsgericht Fürstenwalde/Spree zu einer Haftstrafe von 30 Tagen, abwendbar durch die Zahlung von 820 Euro, verurteilt.
Die geforderte Geldstrafe konnte sie entrichten und ihre Reise innerhalb Deutschlands fortsetzen.
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