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Bundespolizeiinspektion Trier

BPOL-TR: Gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern - Ukrainer muss in Haft

Lautzenhausen (ots)

Am Dienstagabend wurde am Flughafen Hahn ein 24-jähriger Ukrainer, nach Einreise mit Flug 66717 aus Lwiw/Ukraine, von der Bundespolizei kontrolliert. Die Überprüfung ergab, dass gegen ihn ein Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichts Bersenbrück/Niedersachsen wegen gewerbsmäßigem Einschleusens von Ausländern vorliegt. Er soll zwischen Januar 2018 und September 2019 in mindestens sechs Fällen ukrainische Staatsangehörige in die Bundesrepublik zum Zwecke der Arbeitsaufnahme eingeschleust und dafür jeweils mindestens 500 Euro verlangt haben. Nach Vorführung beim Amtsgericht Bad Kreuznach und Beschlussfassung durch den Richter wurde er in die JVA Rohrbach verbracht.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Trier
Stefan Döhn
Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0651 - 43678-1009
Mobil: 0176 - 78103841
E-Mail: bpoli.trier.presse@polizei.bund.de
E-Mail: stefan.doehn@polizei.bund.de
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