BPOL-TR: Böse Überraschung für Antragsteller - Haftbefehl auf Dienststelle vollstreckt
Trier (ots)
Am Freitagmorgen erschien ein 35-Jähriger Mann bei der Bundespolizeiinspektion Trier und wurde mit unangenehmen Tatsachen aus seiner Vergangenheit konfrontiert... Er beabsichtigte nach Spanien zu verreisen. Da jedoch sein Ausweisdokument seit mehreren Monaten abgelaufen war, wollte er bei der Bundespolizei einen Reiseausweis als Passersatz (RAP) ausstellen lassen. Bei Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass der Mann von der Staatsanwaltschaft Duisburg zur Festnahme ausgeschrieben war. Aufgrund einer vorsätzlichen Straßenverkehrsgefährdung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung war er vom Amtsgericht Oberhausen zu einer Geldstrafe von 900 EUR verurteilt worden. Des Weiteren war seine Fahrerlaubnis einzuziehen. Auch die Staatsanwaltschaft Essen suchte nach dem Mann und seinem Führerschein. Bekannte des Mannes zahlten den fälligen Betrag bei einer Polizeiwache in Mühlheim ein und ersparten ihm einen 60-tägigen Gefängnisaufenthalt. Der mitgeführte Führerschein wurde sichergestellt und der ausschreibenden Behörde zugesendet. Abschließend erhielt der Antragsteller seinen RAP. Ob er die Reise antreten wird ist nicht bekannt.
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