BPOL-TR: Bundespolizei Trier: Die Bilanz von Silvester bis Sonntag
Trier (ots)
Haftbefehle vollstreckt, Ingewahrsamnahmen, 36 Fahndungserfolge sowie Verstöße gegen das Aufenthalts- und Strafrecht; dies ist die Bilanz der Bundespolizei Trier von Silvester bis Sonntag. Als Auszug sei zu nennen:
Zu insgesamt fünf Ingewahrsamnahmen kam es an Silvester und Neujahr am Hauptbahnhof Trier. Dabei waren vier Personen als Vermisst gemeldet und wurden ihren jeweiligen Hilfeeinrichtungen wieder zugeführt. Die fünfte, ein alkoholisierter, orientierungsloser 35-jähriger Mann - zuvor ohne Fahrschein mit dem Zug von Köln nach Trier unterwegs - verbrachte die Nacht zwecks Ausnüchterung in der Gewahrsamszelle.
Am Samstagmittag kam es auf der BAB 64, Rastplatz Markusberg, zur Festnahme eines 57-jährigen Deutschen. Gegen ihn lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Bonn wegen Betrugs vor. Durch Zahlung der Geldstrafe von 750 Euro konnte eine 25-tägige Haftstrafe abgewendet und er auf freiem Fuß belassen werden.
Ein ausweisloser, unerlaubt eingereister 32-jähriger Bosnier wurde am Samstagabend im Stadtgebiet Trier kontrolliert. Die Personenüberprüfung ergab eine Festnahmeanordnung der Ausländerbehörde Kusel sowie drei anhängige Ermittlungsverfahren des AG Duisburg-Ruhrort und der Ausländerbehörde Kusel. Nach Vorführung beim AG Trier und Beschlussfassung (Abschiebehaft) wurde er zur GfA Ingelheim verbracht.
Wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz musste sich ein 56-jähriger Deutscher in der Silvesternacht verantworten. Er hatte mit einer Schreckschusswaffe Signalmunition abgefeuert. Dies jedoch ohne Besitz eines "kleinen Waffenscheins" und der erforderlichen Erlaubnis.
Insgesamt 7.500 Euro Sachschaden durch drei Graffitistraftaten entstand an abgestellten Zügen in den Bahnhöfen Cochem, Andernach und Koblenz-Moselbahnhof. Hier liegt der Tatzeitraum zwischen dem 30.12.2020 - 01.01.2021.
Im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei Trier reisten insgesamt 16 Personen unerlaubt in das Bundesgebiet ein. Gegen alle wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Weiterhin wurden verschiedene kleinere Verstöße im Bereich der Betäubungsmittelkriminalität, bzw. der Eigentumsdelikte - hier Verstöße wegen Diebstahls, Sachbeschädigung, Erschleichens von Leistungen und Betrug - zur Anzeige gebracht.
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