BPOL-TR: Wenn Sucht zum Verhängnis wird ..
Trier (ots)
Uneinsichtig und unbelehrbar zeigte sich in der Nacht von Samstag auf Sonntag ein 27-jähriger Mann.
Zuerst verhinderte er die Weiterfahrt eines Regionalexpresses indem er die Tür blockierte und eine Zigarette rauchte, dann weigerte er sich vehement eine Maske zu tragen und zu guter Letzt beleidigte er die Zugbegleiterin aufs Übelste.
Nach Erhebung eines Verwarnungsgeldes in Höhe von 35,00 Euro (Bundesnichtraucherschutzgesetz) wurde der in der Eifel lebende Mann auf freiem Fuß belassen.
Weiterhin wurde seitens der Bundespolizei Trier ein Strafverfahren wegen Beleidigung eingeleitet.
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