BPOL-TR: Fluchtgefahr - Staatenloser muss in U-Haft
Trier (ots)
Im Rahmen von Fahndungsmaßnahmen im Stadtgebiet überprüfte gestern Nachmittag eine Streife der Bundespolizei Trier einen 27-jährigen, staatenlosen Mann. Beim vorgelegten Dokument war der Bereich Gültigkeitsdatum durch Manipulation unkenntlich gemacht. Ermittlungen ergaben, dass der Mann zurzeit nicht im Besitz eines Aufenthaltstitels für das Bundesgebiet ist.
Weiterhin wurde er von der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wegen eines Gewaltdeliktes gesucht. Er ist dringend tatverdächtig, im November 2020 in Bad Kreuznach mit einem Messer (Klingenlänge 20 cm) auf den Hinterkopf eines anderen Mannes eingestochen zu haben. Ein weiteres Zustechen konnte nur durch das Eingreifen eines weiteren anwesenden Mannes verhindert werden. Der Geschädigte erlitt durch Zufall lediglich eine oberflächliche Stichwunde.
Zu guter Letzt lagen noch zwei anhängige Ermittlungsverfahren wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz sowie eine Schengen-Fahndung der Niederlande vor.
Nach Vorführung beim Amtsgericht Bad Kreuznach und Beschlussfassung durch den Richter - Vollzug der U-Haft aufgrund Fluchtgefahr - wurde er zur JVA Rohrbach verbracht.
Weitere Strafverfahren wegen Verändern von amtlichen Ausweisen und unerlaubtem Aufenthalt wurden eingeleitet.
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