BPOL-TR: Sekundärmigration an der deutsch-luxemburgischen Grenze - Bundespolizei Trier stellt 21 unerlaubt Eingereiste fest
Trier (ots)
Aus Athen oder Thessaloniki in Luxemburg gelandet, um im Anschluss nach Deutschland - zwecks Asylantragstellung - verbracht zu werden.
Seitens der luxemburgischen Polizei wurden in der Vergangenheit vermehrt Migranten auf Flügen aus Griechenland festgestellt. Diese reisen legal mit griechischen Personaldokumenten und Aufenthaltstiteln ein. Am Flughafen Luxemburg warten Abholer, verbringen die Flüchtlinge nach Deutschland, wo sie dann ein Asylbegehren äußern.
In Zusammenarbeit mit den luxemburgischen Behörden konnten im Rahmen von intensivierten Fahndungsmaßnahmen der Bundespolizei Trier am Sonntag und Dienstag insgesamt sieben Schleuserfahrzeuge mit 21 unerlaubt eingereisten syrischen Staatsangehörigen festgestellt werden.
Alle Personen äußerten während der Überprüfung ein Asylbegehren für die Bundesrepublik Deutschland. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen erfolgte eine Verbringung zur Aufnahmeeinrichtung Trier.
Ermittlungsverfahren gegen die syrischen Staatsangehörigen wegen unerlaubter Einreise und gegen die Fahrer wegen Einschleusens von Ausländern wurde eingeleitet.
Bei dem vorliegenden Fall handelt es sich um sogenannte "Sekundärmigration". Dies stellt ein bekanntes Phänomen innerhalb der Europäischen Union dar und besagt, dass Flüchtlinge von einem europäischen Mitgliedsstaat in einen anderen reisen. Dies läuft oft unkontrolliert ab. Bereits in den vergangenen Tagen sind Migranten aus Griechenland nach Deutschland - Flughafen Frankfurt/Hahn - gereist, um ein weiteres Asylgesuch zu stellen (Vergleiche Pressemitteilung der Bundespolizei Trier vom 18.06.2021).
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