BPOL-TR: Auflagen nicht erfüllt - Bundespolizei stellt Verstoß gegen Führungsaufsicht fest
Koblenz (ots)
In der Nacht von Freitag auf Samstag stellten Bundespolizisten bei der Kontrolle eines alkoholisierten 42-jährigen Ukrainers am Hauptbahnhof Koblenz einen Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht fest.
Ermittlungen ergaben, dass er im Jahre 2017 wegen Gewalt- und Eigentumsdelikten zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Die kraft Gesetz eintretende Führungsaufsicht entfällt nicht. Diese untersagt ihm unter anderem Alkohol zu konsumieren. Ein freiwilliger Atemalkohol-Test ergab 1,63 Promille.
Weiterhin trug er nicht die vorgeschriebene Mund-Nasen-Bedeckung und rauchte innerhalb des Bahnhofsgebäudes.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen, u. a. Einleitung von Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren, wurde er auf freiem Fuß belassen.
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