Alle Meldungen
Folgen
Keine Meldung von Bundespolizeiinspektion Kaiserslautern mehr verpassen.

Bundespolizeiinspektion Kaiserslautern

BPOL-KL: Bundespolizei sucht Zeugen

Lambrecht (ots)

Am 06.05.2019 gegen 10:30 wurde im Bahnhof Lambrecht eine Frau von mehreren Personen angegriffen und verletzt. Die Personen schlugen und traten mehrfach auf die Frau ein. Die Personen waren mit dunklen Mützen und Jogginghosen bekleidet und flüchteten in Richtung Lambrecht. Die Frau wurde bereits in den Vortagen mehrfach von den Personen angegriffen. Zeugen werden gebeten sich bei der Bundespolizeiinspektion Kaiserslautern zu melden (Tel. 0631/34073-0 oder bpoli.kaiserslautern.presse@polizei.bund.de).

Rückfragen bitte an:

___________________________________________________________________
Bundespolizeiinspektion Kaiserslautern |
Öffentlichkeitsarbeit/Controlling
Bahnhofstraße 22 | 67655 Kaiserslautern

Telefon: 0631-34073-1007 | Fax 0631-34073-1199
E-Mail: bpoli.kaiserslautern.presse@polizei.bund.de

Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Kaiserslautern, übermittelt durch news aktuell

Weitere Meldungen: Bundespolizeiinspektion Kaiserslautern
Weitere Meldungen: Bundespolizeiinspektion Kaiserslautern
  • 02.05.2019 – 13:46

    BPOL-KL: Erfolgreiche Kontrolle der Bundespolizei

    Landau (ots) - Montagnachmittag gegen 14.50 Uhr verhafteten Bundespolizisten einen 26-Jährigen bei einer Kontrolle am Hauptbahnhof Landau. Der Mann wurde mit zwei Haftbefehlen gesucht. Das Amtsgericht Ludwigshafen hatte ihn im Dezember 2017 wegen Körperverletzung und im Januar 2018 wegen Erschleichung von Leistungen zu einer Geldstrafe von insgesamt 5914 Euro verurteilt. Da der Verurteilte die geforderte Geldstrafe ...

  • 24.04.2019 – 10:09

    BPOL-KL: Bundespolizei verhaftet Mann im Zug - 214 Tage Gefängnis

    Landstuhl; Kaiserslautern (ots) - Bundespolizisten verhafteten gestern gegen 19.50 Uhr einen 38-Jährigen im Zug von Landstuhl nach Kaiserslautern. Das Amtsgericht Bruchsal verurteilte den Mann im Dezember 2017 wegen Diebstahls zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Die Strafe war Anfang Januar 2019 nach § 35 BtMG zurückgestellt worden. Da der Mann seine Therapie abbrach und untertauchte, ...