Bundespolizeiinspektion Kaiserslautern
BPOL-KL: Unbelehrbare Eltern
Deidesheim (ots)
Am 14. August 2022 überwachten die Beamten und Beamtinnen der Bundespolizeiinspektion Kaiserslautern anlässlich der "Deidesheimer Kerwe" den Bahnhof Deidesheim. Dabei wurden sie gegen 01:00 Uhr auf eine dreiköpfige Personengruppe aufmerksam, die den Bahnübergang trotz geschlossener Schranke und auf rot geschalteter Lichtzeichenanlage überquerte. Bei der Personengruppe handelte es sich um ein Paar, welches mit ihrem Kind das Fest besuchte. Die Eltern mussten ihren Sohn regelrecht über den Bahnübergang zerren, da dieser sich weigerte die Bahngleise zu überqueren und mehrfach rief "es ist doch rot". Die Beamten sprachen daraufhin den 52-jährigen Familienvater an, erläuterten ihm die Gefahren im Bahnbereich und eröffneten dem Paar die von ihnen begangenen Ordnungswidrigkeiten. Das Paar wollte sich jedoch der polizeilichen Kontrolle entziehen, weshalb der 52-jährige den Beamten, mit dem Hinweis zum Taxi zu müssen, wegstieß. Daraufhin wurde dieser mittels einfacher körperlicher Gewalt zu Boden gebracht und die Beamten versuchten ihm die Handfesseln anzulegen, doch der Angreifer schlug weiterhin mit den Armen um sich und trat nach den Beamten. Schließlich musste ein dritter Beamter hinzukommen, um den renitenten Angreifer zu fixieren und ihm die Fesseln anzulegen. Erst nach einigen Minuten beruhigte der 52-jährige sich schließlich wieder und ihm konnten die Handfesseln wieder abgenommen werden. Während der polizeilichen Maßnahmen kümmerte sich die Ehefrau um das gemeinsame Kind, reagierte jedoch ebenfalls sehr aufbrausend. Beide Erwachsenen zeigten keine Einsicht bezüglich der angesprochenen Gefahren. Nachdem eine normale Konversation wieder möglich war, wurden die beiden Personen sowohl über die begangene Straftat, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, als auch die Ordnungswidrigkeit belehrt. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab bei dem Familienvater einen Wert von 1,73 Promille. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen konnten die Personen ihren Reiseweg ungehindert fortsetzen. Die beiden Beamten mussten im Verlauf der weiteren Nachtschicht den Dienst aufgrund der erlittenen Prellungen abbrechen.
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