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BPOL-KL: Mann kann aufgrund Körperverletzung des Diebstahls überführt werden

Mainz (ots)

Am frühen Abend des 13. August 2024 erstattete der Ladendetektiv eines Drogeriemarktes Strafanzeige bei der Bundespolizei in Mainz gegen einen unbekannten Mann. Dieser hatte zuvor ein Getränk aus einem Regal entnommen, ausgetrunken, die leere Flasche zurückgestellt und den Laden verlassen. Ein Bild des mutmaßlichen Täters lag anhand der Videoauswertung vor. Dennoch konnte der Mann vorerst nicht mehr festgestellt werden. Es wurde zunächst eine Strafanzeige gegen unbekannt wegen Diebstahls aufgenommen.

Gegen 23:00 Uhr erreichte die Bundespolizei die Meldung über eine Schlägerei am Bahnsteig 6/8 im Hauptbahnhof in Mainz. Bei Eintreffen der Polizisten vor Ort konnten vier Männer festgestellt werden. Diese wurden zunächst voneinander getrennt und anschließend zum Sachverhalt befragt. Bei dem Geschädigten handelte es sich um einen 42-jährigen Deutschen Bahnhofsmitarbeiter, der einen Mann an der Bahnsteigkante sitzend mit den Beinen im Gleisbereich antraf. Aufgrund der Gefährdungssituation forderte er den Mann auf, sich aus dem Gleisbereich zu entfernen. Daraufhin griff dieser den 42-Jährigen an, bedrohte ihn und schlug ihm ins Gesicht. Die Tat wurde durch zwei Zeugen beobachtet, die dem Geschädigten zu Hilfe eilten. Der Beschuldigte wurde für die weiteren polizeilichen Maßnahmen mit zur Dienststelle genommen. Es konnte festgestellt werden, dass es sich um einen 48-jährigen Marokkaner handelte. Außerdem konnte der Mann als der mutmaßliche Täter des zuvor begangenen Diebstahls identifiziert werden. Gegen den Mann wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Diebstahl, Bedrohung sowie Körperverletzung eingeleitet.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Kaiserslautern
Bereich Öffentlichkeitsarbeit
Anne Venus-Awartani
Telefon: 0631/34073-1007
E-Mail: bpoli.kaiserslautern.presse@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de

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