BPOLD-B: Die Bundespolizei informiert zum 140. Baumblütenfest in Werder (Havel)
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Berlin/ Werder (Havel) (ots)
Am kommenden Samstag starten die Feierlichkeiten zum 140. Baumblütenfest in Werder (Havel). Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang auf das Verbot der Mitnahme von Glasflaschen in betreffenden Zügen und auf dem Bahnhof Werder (Havel) hin.
Vom 27. April bis zum 5. Mai 2019 jährt sich das traditionelle Obstweinfest nun bereits zum 140. Mal und lockt erwartungsgemäß zahlreiche Besucher an. Für die Anreise zum Baumblütenfest werden erfahrungsgemäß insbesondere die Züge der Deutschen Bahn AG und anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen genutzt.
Aus Sicherheitsgründen ist die Mitnahme von Glasflaschen in den betreffenden Regelzugverbindungen der Deutschen Bahn AG und S-Bahn Berlin GmbH auf den Strecken von und nach Werder (Havel) sowie Potsdam durch eine Allgemeinverfügung der Bundespolizeidirektion Berlin untersagt.
Dieses Verbot gilt für alle Personen, die am 27., 28. und 30. April sowie am 1., 3., 4. und 5. Mai 2019, jeweils in der Zeit von 14:00 Uhr bis 02:00 Uhr, folgende Zugverbindungen nutzen:
RE1: Berlin Zoologischer Garten - Werder (Havel) - Brandenburg Hbf
RE 7: Berlin Zoologischer Garten - Bad Belzig
RB 21: Wustermark - Potsdam Hbf - Berlin Zoologischer Garten
RB 22: Werder (Havel) - Potsdam Hbf - Berlin Schönefeld Flughafen
S 7: Berlin Zoologischer Garten - Potsdam Hbf
S 1: Schöneberg - Berlin-Wannsee
Dieses Verbot gilt unabhängig von der Reiserichtung und schließt den Bahnhof Werder (Havel) sowie auch die anderen relevanten Stationen mit ein.
Durch die Allgemeinverfügung soll die Begehung von Straftaten verhindert sowie Mitreisende und Polizeibeamte geschützt werden. Diese Einschränkung ist erforderlich, da es in den letzten Jahren immer wieder zu strafrechtlich relevanten Ereignissen durch alkoholisierte Reisende gekommen ist.
Die Einhaltung des Verbotes in den Zügen als auch an den relevanten Abfahrts- und Zusteigebahnhöfen wird durch Beamte der Bundespolizei überwacht und kontrolliert.
Es wird darum gebeten, rechtzeitig vor Abfahrt der Züge an den entsprechenden Bahnhöfen zu erscheinen.
Bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügung kann die Bundespolizei einen Platzverweis aussprechen oder das jeweilige Eisenbahnverkehrsunternehmen die Beförderung ausschließen.
Rückfragen bitte an:
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