BPOLD-B: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle am BER
Schönefeld (Landkreis Dahme-Spreewald) (ots)
Bundespolizisten nahmen am Wochenende drei mit Haftbefehlen gesuchte Männer am Flughafen Berlin Brandenburg fest.
Während der Einreisekontrolle eines Fluges aus Beirut am Freitagabend kontrollierten die Beamten gegen 22 Uhr einen 50-jährigen Mann, gegen den ein Untersuchungshaftbefehl vorlag. Dem deutschen Staatsangehörigen wird vorgeworfen, zwischen März 2008 und Januar 2009 gewerbsmäßig mit Betäubungsmitteln unerlaubt Handel betrieben zu haben. Demnach soll der 50-Jährige in mehreren Fällen Kokain gewinnbringend verkauft haben, um sich so eine sichere Einnahmequelle zu verschaffen. Da der Gesuchte flüchtig war, hatte das Landgericht Neuruppin Untersuchungshaft angeordnet. Die Beamten übergaben den mutmaßlichen Drogendealer einer Brandenburger Justizvollzugsanstalt.
Nur zwei Stunden später kontrollierten Bundespolizisten im Terminal 1 einen 29-Jährigen, der beim Erblicken der Streife in Richtung Bahnhof flüchtete. Bei der Überprüfung der Ausweisdokumente stellten sie fest, dass die Staatsanwaltschaft Berlin seit September letzten Jahres nach dem Mann suchte. Das Amtsgericht Tiergarten hatte den deutsch-russischen Staatsangehörigen im Oktober 2018 wegen unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.350 Euro bzw. 90 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt.
In der Nacht zu Sonntag bemerkten Beamte der Bundespolizei einen 56-jährigen Mann, der lautstark schreiend im Terminal 1 auf sich aufmerksam gemacht hatte. Eine Überprüfung des Mannes ergab, dass die Staatsanwaltschaft Berlin seit Oktober letzten Jahres mit zwei Haftbefehlen nach dem deutschen Staatsangehörigen gesucht hatte. Das Amtsgericht Tiergarten hatte den 56-Jährigen im Januar 2018 und im Juli 2019 wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von insgesamt 2.400 Euro bzw. 160 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Hiervon hat er noch eine Reststrafe von 1.785 Euro bzw. 119 Tagen offen.
Die beiden gesuchten Männer konnten die geforderten Geldstrafen nicht bezahlen, so dass die Beamten sie nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen zum Antritt ihrer Ersatzfreiheitsstrafe einer Brandenburger Justizvollzugsanstalt übergaben.
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