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Bundespolizeidirektion Berlin

BPOLD-B: Finger weg von illegalem Feuerwerk

Berlin (ots)

Immer zum Jahresende gelangt vermehrt nicht zugelassene Pyrotechnik nach Deutschland, hauptsächlich aus dem benachbarten Ausland. Eine oft mangelhafte Verarbeitung von Industriesprengstoffen kann bei Umsetzung zu lebensbedrohlichen Verletzungen führen.

Geprüfte und sichere Pyrotechnik (dazu zählen Böller, Batterien, Fontänen, Verbundfeuerwerk, Raketen und weitere Artikel) erhalten Sie ausschließlich in zugelassenen Verkaufsstellen, wie beispielsweise in Supermärkten. Achten Sie beim Kauf immer auf die CE-Kennzeichnung und die Registriernummern.

Ungeprüfte Feuerwerkskörper (vor allem Böller) aus dem Ausland hingegen sind immer als potenziell lebensgefährlich zu betrachten! Durch den Umgang mit illegalen Feuerwerkskörpern können schwere Verletzungen wie Knalltraumata, Verbrennungen, Verlust von Gliedmaßen, Verätzungen, Atemnot oder Lungenschäden verursacht werden.

Feuerwerk zu Silvester: Was ist erlaubt?

   - Erwerb nur an den letzten drei Tagen des Jahres
   - Verkauf nur an Personen ab 18 Jahren
   - Abbrennen von Feuerwerk der in Deutschland zugelassenen 
     Kategorie F2 ausschließlich zum Jahreswechsel und nur durch 
     Personen ab 18 Jahren
   - Kleinstfeuerwerke (Feuerwerk der Kategorie F1) wie 
     Tischfeuerwerk, Wunderkerzen und andere Artikel, die für den 
     Gebrauch im Haus bestimmt sind, dürfen von Personen ab 12 Jahren
     abgebrannt werden - und dies auch das ganze Jahr über

Machen Sie sich nicht strafbar!

Der Besitz, die Weitergabe sowie das Abbrennen von nichtgeprüfter und zugelassener Pyrotechnik fällt unter die Strafvorschriften des Gesetzes über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz).

Bei Zuwiderhandlungen drohen Geld- oder Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren bzw. Geldbußen.

Tritt durch das Herbeiführen einer Explosion eine Gefährdung von Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremder Sachen von bedeutendem Wert ein, kommt zu dem Vergehen gegen das Sprengstoffgesetz ein Verbrechen nach § 308 Strafgesetzbuch dazu. (Freiheitsstrafe von ein bis 15 Jahren, keine Geldstrafe).

Ebenso ist die Einfuhr ungeprüfter Pyrotechnik aus dem Ausland verboten. Verstöße werden angezeigt und strafrechtlich verfolgt. Die Kosten für eingeleitete Sicherungsmaßnahmen - wie z.B. der Einsatz der Feuerwehr - und das Entsorgen durch Vernichtung der nicht zugelassenen Artikel werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.

Lebensgefährlich: selbstgebastelte Böller

Silvesterknaller selbst zu bauen ist nicht nur strafbar, sondern lebensgefährlich! Bei selbst hergestellten Feuerwerkskörpern können schon geringste thermische oder mechanische Einwirkungen zu einer Explosion führen. Sachbeschädigungen, aber auch schwerwiegende Körperverletzungen können die Folge sein.

Tipps zum sicheren Umgang mit Feuerwerk

Wenn Sie die folgenden Hinweise beachten, können Sie vermeiden, dass Sie und unbeteiligte Personen zu Schaden kommen:

   - Zugelassene Böller sind bei ordnungsgemäßem Gebrauch 
     handhabungssicher. Bedingung: Gebrauchsanleitung aufmerksam 
     lesen und konsequent einhalten
   - Nur Pyrotechnik verwenden, die nach Sichtprüfung keine Mängel 
     erkennen lassen. Fehlgezündete Feuerwerkskörper und Blindgänger 
     auf keinen Fall erneut anzünden, sondern sachgerecht entsorgen.
   - Beachten Sie eventuell bestehende örtliche Verbote und 
     Einschränkungen; unter anderem ist das Abbrennen von 
     pyrotechnischen Gegenständen (Silvesterfeuerwerk) auf allen 
     Bahnanlagen, also in Bahnhöfen, auf Bahnsteigen und natürlich 
     auch in Zügen, verboten

Diese und weitere Informationen finden Sie unter www.bundespolizei.de/pyrotechnik.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Berlin
- Pressestelle -
Schnellerstraße 139 A/ 140
12439 Berlin

Telefon: 030 91144 4050
Mobil: 0175 90 23 729
Fax: 030 204 561 - 39 02
E-Mail: presse.berlin@polizei.bund.de
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