Bundespolizeiinspektion Pasewalk mit Gemeinsamer deutsch-polnischer Dienststelle Pomellen
BPOL-PW: Größere Anzahl festgestellter Straftaten beschäftigte die Bundespolizei am Wochenende
Pasewalk (ots)
Den Anfang machte am Freitagabend ein 22-jähriger polnischer Kraftfahrer mit einem Pkw Toyota und dänischen Ausfuhrkennzeichen auf der Bundesautobahn A 11. Trotz mitgeführter Originalschlüssel, Original-Zulassung und Versicherungsnachweis brachte eine Überprüfung und Nachfrage bei der dänischen Polizei den Diebstahl des Fahrzeuges ans Tageslicht. Der 22-Jährige wurde wegen Hehlerei angezeigt, das Fahrzeug sichergestellt. Am Sonnabend legte ein 33-jähriger Deutscher einen tschechischen Führerschein, der sich als Totalfälschung herausstellte, zur Kontrolle vor. Strafanzeigen wegen Urkundenfälschung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis wurden aufgenommen, das Fahrzeug musste er abholen lassen. Weiterhin wurde bei einem Honda deutscher Zulassung gleich zwei Ausschreibungen zur Zwangsentstempelung wegen fehlender Haftpflichtversicherung festgestellt. Da die 43-jährige polnische Kraftfahrerin auch keine neu abgeschlossene Versicherung vorweisen konnte, erwarten sie strafrechtliche Konsequenzen. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Am Sonntag wurden wieder zwei Pkw mit deutschen Kennzeichen festgestellt, bei denen in Amtshilfe die Zwangsentstempelungen wegen fehlender Haftpflichtversicherungen ausgeschrieben waren. Für die 35-jährige polnische Kraftfahrerin des einen Fahrzeugs auf der A 11 war die Reise nach Berlin beendet. Der zweite 44-jährige polnische Kraftfahrer in Richtung Polen auf der A 11 war, außer ohne Versicherungsschutz, auch noch ohne Führerschein unterwegs und das schon seit 2006. Er erhielt zusätzlich zur Strafanzeige wegen fehlender Haftpflichtversicherung noch eine wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Auch musste er ebenfalls seinen Pkw abholen lassen. Zuvor wurde eine 57-jährige polnische Staatsbürgerin auf der A 11 als Mitreisende in Richtung Stettin zur Fahndung mit Haftbefehl durch die Staatsanwaltschaft Oldenburg ausgeschrieben festgestellt. Die Vollstreckung der Geldstrafe von 900 Euro wegen Diebstahls konnte durch Zahlung vollzogen werden und ersparte der 57-Jährigen 90 Tage Gefängnis.
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