Bundespolizeiinspektion Pasewalk mit Gemeinsamer deutsch-polnischer Dienststelle Pomellen
BPOLI PW - GdpD POM: Bundespolizei vollstreckt acht Haftbefehle am letzten Wochenende
Pomellen/ Linken/ Pasewalk (ots)
Ein 48- jähriger ukrainischer Staatsangehöriger wurde am Freitag durch Bundespolizisten im Rahmen der wiedereingeführten Grenzkontrolle als Fahrer eines LKW (3,5 t) mit polnischer Zulassung am grenzüberschreitenden Verkehrsweg BAB 11, ehemaliger Grenzübergang Pomellen, angehalten und kontrolliert. Er wies sich mit seinem gültigen ukrainischen biometrischen Reisepass und einem polnischen Aufenthaltstitel aus. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Ausschreibung durch die Staatsanwaltschaft Ansbach zur Festnahme/Strafvollstreckung wegen Diebstahl. Er hatte eine Geldstrafe in Höhe von 2300,00 Euro + 82,50 Euro Verfahrenskosten zu entrichten. Ersatzweise waren 46 Tage Ersatzfreiheitsstrafe festgelegt. Der Mann zahlte die geforderten Geldsummen.
Ein 29- jähriger syrischer Staatsangehöriger wurde in Pomellen, aus Polen kommend als Mitreisender in einem PKW mit polnischer Zulassung festgestellt und kontrolliert. Die Person wies sich mit einem deutschen Reiseausweis und einem gültigen deutschen Aufenthaltstitel aus. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Ausschreibung zur Festnahme/ Strafvollstreckung durch die STA Stade wegen der Straftat Gefährliche Körperverletzung. Er zahlte eine Geldstrafe von 2440,00EUR und 10,00EUR Restgeldstrafe sowie 104,00 EUR Verfahrenskosten. Damit wendete er 61 Tage Ersatzfreiheitsstrafe ab.
Ein 37- jähriger Deutscher wurde an gleicher Stelle aus Polen kommend als Mitreisender in einem PKW mit polnischer Zulassung festgestellt und kontrolliert. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Ausschreibung zur Festnahme/ Strafvollstreckung durch die STA Berlin wegen der Straftat Betrug. Er zahlte eine Geldstrafe in Höhe von 750,00 EUR und 10,40 EUR Restgeldstrafe sowie 94,50 EUR Verfahrenskosten. Hier wären sonst 50 Tage Ersatzfreiheitsstrafe zu vollstrecken gewesen.
Ein 24- jähriger Rumäne wurde durch die STA Augsburg wegen Diebstahl gesucht. Auch er konnte die Geldstrafe in Höhe von 500,00 EUR und 86,00 EUR Kosten zahlen und wendete damit 25 Tage Ersatzfreiheitsstrafe ab.
Die STA Bückeburg suchte einen 38- jährigen Polen wegen Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt. Er zahlte die geforderte Geldstrafe in Höhe von 150,00 EUR und wendete damit 3 Tage Ordnungshaft ab.
Ein 46- jähriger polnischer Staatsangehöriger wurde durch die STA Gießen wegen Trunkenheit im Verkehr gesucht. Er hatte eine Geldstrafe in Höhe von 500,00 EUR und 86,00 EUR Verfahrenskosten zu zahlen. Die Zahlung befreite ihn von 25 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe.
Ein 33- jähriger Pole wurde durch die STA Oldenburg wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis gesucht. Er zahlte eine Geldstrafe in Höhe von 300,00 EUR und 73,50 EUR Verfahrenskosten. Andernfalls wären hier 10 Tage Ersatzfreiheitsstrafe zu vollstrecken gewesen.
Am Samstag wurde ein 56- jähriger Pole im Rahmen der Wiedereinführung der Grenzkontrollen auf der B104, am ehemaligen GÜG Linken, festgestellt und kontrolliert. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Ausschreibung zur Festnahme/ Strafvollstreckung durch die STA Tübingen wegen Trunkenheit im Verkehr. Eine Geldstrafe in Höhe von 900,00 EUR und 116,00 EUR Verfahrenskosten waren hier zu vollstrecken. Der Pole konnte die geforderten Geldsummen nicht aufbringen. Er wurde in die Justizvollzugsanstalt Neustrelitz eingeliefert und muss jetzt 45 Tage Ersatzfreiheitsstrafe abzusitzen.
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Bundespolizeiinspektion Pasewalk mit Gemeinsamer deutsch-polnischer
Dienststelle Pomellen
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2600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Polizeibeamte,
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