POL-BN: Bonn-Duisdorf: Handy-Sünder und Grünpfeil-Verstöße im Blick
Bonn (ots)
Bei einer gezielten Verkehrskontrolle in der Bahnhofstraße/Am Burgweiher in Bonn-Duisdorf stellten Beamte der Polizeiinspektion 2 am Mittwoch (26.08.2020) eine Vielzahl von Verkehrsverstößen fest. Dabei hatten die Beamten insbesondere die Ablenkung durch Mobiltelefone im Blick.
Während des Kontrollzeitraums um die Mittagszeit verstießen insgesamt -13- Autofahrer gegen das Verbot der Handy-Nutzung am Steuer, was jeweils zur Einleitung von Bußgeldverfahren führte. Dabei wurde auch mehrfach festgestellt, dass die Verkehrsteilnehmer nicht nur telefonierten, sondern während der Fahrt auch umfangreiche Textnachrichten in ihr Smartphone tippten. Dies führt zu einer erheblichen, mehrere Sekunden andauernden Ablenkung vom Verkehrsgeschehen und kann fatale Folgen haben. Ein Autofahrer, der vollkommen ungebremst über eine Rotlicht zeigende Ampel fuhr und hier um ein Haar mit einem querenden Fußgänger zusammenstieß; war offensichtlich von einem YouTube-Video abgelenkt, das er während der Fahrt auf seinem Smartphone ansah.
Weitere -13- Verkehrsteilnehmer müssen mit einem Bußgeld rechnen, da sie es unterließen, an einer Rotlicht zeigenden Ampel mit rechts angebrachtem Grünpfeil anzuhalten, bevor sie die Fahrt fortsetzten. In diesem Zusammenhang weist die Polizei insbesondere nochmals auf die Pflicht zum vollständigen Anhalten (Stoppen) an einer Rotlicht zeigenden Ampel hin, auch, wenn rechts neben dem Rotlicht ein Grünpfeil angebracht ist. Dieser berechtigt zwar zum "überfahren" des Rotlichts, jedoch ausschließlich, wenn der Fahrzeugführer zuvor bis zum Stillstand angehalten und sich vollständig davon versichert hat, dass er abbiegen kann, ohne andere zu behindern oder zu gefährden.
Insgesamt leiteten die Beamten 27 Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Verkehrsteilnehmer ein. Sie alle müssen nun mit mindestens einem Punkt in der Verkehrssünderdatei in Flensburg und einem Bußgeld rechnen. Sechs Autofahrer wurden mit einem Verwarngeld belegt. Davon wurden drei Verwarngelder fällig, weil die Fahrzeugführer den vorgeschriebenen Sicherheitsgurt nicht angelegt hatten.
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