Bundespolizeipräsidium (Potsdam)
BPOLP Potsdam: 200.000 Reisende ohne Mund-Nase-Schutz im Bahnverkehr/ Die absolute Mehrheit der Reisenden hält sich an die Landeseindämmungsverordnungen
Potsdam (ots)
Die Bundespolizei hat im Zeitraum von 12. September bis einschließlich 7. Dezember 2020 insgesamt rund 200.000 Reisende (198.931 Personen) an Bahnhöfen und in Zügen auf die Einhaltung der Tragepflicht angesprochen. Die absolute Mehrheit war einsichtig. Bei den Uneinsichtigen wurden in rund 3.700 Fällen (3.693) entsprechende Berichte über den Verstoß gegen die Tragepflicht an die Behörden der Länder übermittelt. In rund 500 Fällen (483) wurden Platzverweise und rund 230 (224) Beförderungsausschlüsse durchgesetzt.
Seit dem 12. September 2020 überwacht die Bundespolizei insbesondere an Bahnhöfen und in Zügen, ob Reisende den erforderlichen Mund-Nase-Schutz tragen. Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes ist in den jeweiligen Landeseindämmungsverordnungen geregelt. Ordnungswidrigkeiten bei Verstößen gegen insbesondere die Tragepflicht werden von den Ländern mittels Bußgeld geahndet.
Allein im Rahmen des gestrigen bundesweiten Aktionstages wurden 3.208 Reisende angesprochen, die ohne Maske angetroffen wurden. 184 Berichte wurden an das jeweils zuständige Gesundheitsamt gefertigt, da sich die Personen uneinsichtig zeigten. Die Bundespolizisten setzten zwölf Platzverweise durch. In fünf Fällen wurden Personen nach Ansprache durch Mitarbeiter der Bahn durch die Bundespolizei von der Weiterfahrt ausgeschlossen.
Der Präsident des Bundespolizeipräsidiums, Dr. Dieter Romann, hierzu: "Der Mund-Nasen-Schutz ist zuvorderst eine schon fast kulturelle Frage der Höflichkeit und des Respektes gegenüber anderen, auch wenn es manchmal schwerfallen mag. Wir jedenfalls leisten unseren Beitrag dazu."
Hintergrund:
Die COVID-19-Eindämmungsverordnungen der Länder legen unter anderem fest, dass bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ein Mund-Nase-Schutz zu tragen ist. Verstoßen Reisende gegen diese Pflicht, so kann nur die zuständige Landesbehörde ein Bußgeld verhängen. Die Zuständigkeiten liegen hierfür bei den Gesundheitsämtern, in Amtshilfe bei den Ordnungsbehörden und in Vollzugshilfe bei den Polizeien der Länder.
Weder das Bahnpersonal, noch die Bundespolizei dürfen Bußgelder aufgrund der Landeseindämmungsverordnungen verhängen, wenn Reisende der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutz nicht Folge leisten. Die Rechtslage ist hier eindeutig und weist diese Aufgabe den Ländern und ihren Gesundheitsämtern zu. Jedoch leitet die Bundespolizei konsequent Informationen festgestellter Verstöße an die zuständige Behörde zur etwaigen Einleitung von Bußgeldverfahren weiter.
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