Bundespolizeiinspektion Berggießhübel
BPOLI BHL: Bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern - Vier Beschuldigte in Untersuchungshaft
Berggießhübel / Dresden (ots)
Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Bundespolizeiinspektion Berggießhübel ermitteln gegen vier rumänische Beschuldigte (31, 34, 34 und 36 Jahre) wegen des Verdachts des gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern.
Den Beschuldigten wird vorgeworfen, am 23.03.2022 gegen 02:30 Uhr acht türkische Staatsangehörige (18 bis 39 Jahre) in das Bundesgebiet verbracht zu haben, obwohl sie wussten, dass diese nicht über die Erlaubnis zur Einreise verfügten. Die illegal eingereisten Personen wurden in der Nacht des 23.03.2022 durch Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Berggießhübel nach einem Bürgerhinweis in Pirna festgestellt. Sie äußerten ein Asylbegehren und wurden zu einer Erstaufnahmeeinrichtung weitergeleitet.
In der Folge wurden umfangreiche Ermittlungen von der Staatsanwaltschaft und der Bundespolizeiinspektion nach den Hintermännern und Organisatoren dieser Schleusung geführt. Die Ermittler werteten umfangreiche Sach- und Personalbeweise aus. Dabei wurde festgestellt, dass die Beschuldigten Fahrzeuge mit Zulassungen von verschiedenen EU-Ländern benutzten. In der Folge geriet zunächst ein Fahrzeug in den Fokus der polizeilichen Maßnahmen. Am Nachmittag des 30.03.2022 gelang der Zugriff am Rastplatz der Autobahn 4, beim dem die vier Beschuldigten durch die Bundespolizei festgenommen und zwei Tatfahrzeuge beschlagnahmt werden konnten. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Pirna am 31.03.2022 Haftbefehle gegen die vier Beschuldigten erlassen. Die Beschuldigten befinden sich nunmehr in Untersuchungshaft. Der 31-jährige Beschuldigte hat Angaben zum Tatvorwurf gemacht. Die übrigen Beschuldigten haben sich zu den Tatvorwürfen bislang nicht eingelassen.
Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Bundespolizei - auch zu möglichen weiteren Hintermännern der Tat - dauern an und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
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Dresden, den 04.04.2022
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