Bundespolizeiinspektion Magdeburg
BPOLI MD: Zwei Hauptbahnhöfe - zwei vollstreckte Haftbefehle die hinter Gittern enden
Magdeburg, Halle (Saale) (ots)
Am Sonntag, den 28. Januar 2024 vollstreckte die Bundespolizeiinspektion Magdeburg gleich an zwei Revieren im Zuständigkeitsbereich Haftbefehle, die hinter Gittern endeten. Zuerst kontrollierte eine eingesetzte Streife gegen 14:30 Uhr einen 34-Jährigen am Hauptbahnhof Magdeburg. Eine Überprüfung der zuvor festgestellten Personaldaten im polizeilichen Informationssystem ergab, dass der Deutsche von der Staatsanwaltschaft Berlin gesucht wurde. Grundlage war eine Verurteilung des Mannes zu einer Geldstrafe von 1050 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe von 70 Tagen durch das Amtsgericht Tiergarten im August 2022 wegen Körperverletzung. Der Verurteilte hatte weder die auferlegte Geldstrafe bezahlt, noch sich dem Strafantritt, trotz ergangener Ladung gestellt, sodass die Staatsanwaltschaft Berlin im Mai 2023 Haftbefehl erließ. Am Abend des selbigen Tages, gegen 20:50 Uhr, wurde ein 30-Jähriger im Hauptbahnhof Halle (Saale) mit ähnlichem Problem angetroffen. Auch hier ergab der Abgleich der Personaldaten im polizeilichen Fahndungsbestand einen offenen Haftbefehl. Der Deutsche war im April 2022 vom Amtsgericht Halle (Saale) wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 300 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 15 Tagen verurteilt. Der Verurteilte bezahlte in der Vergangenheit nur einen kleinen Teil der Strafe, weitere Zahlungen oder der Strafantritt blieben jedoch aus. Dem Gesuchten war bekannt, dass bei Ausbleiben der vereinbarten Ratenzahlung der zurückgenommene Haftbefehl erneut erlassen wird. Dem kam die Staatsanwaltschaft am 22. Januar dieses Jahres nach. Mit einer Zahlung der Restsumme von 220 Euro hätte der junge Mann eine Inhaftierung abwenden können. Die Haftbefehle wurden den Verurteilten jeweils eröffnet. Beide konnten die offenen Beträge nicht begleichen und wurde an nahegelegene Justizvollzugsanstalten übergeben. Die ausschreibenden Behörden wurden entsprechend in Kenntnis gesetzt.
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