POL-GOE: (731/2011) Polizei und Ordnungsamt kontrollieren Brennpunkte in der Innenstadt - Gaststätte in der Nikolaistraße geschlossen
Göttingen (ots)
Göttingen, Innenstadt und hier insbesondere Nikolaistraße, Wilhelmsplatz und Cheltenhampark 05./06.11.2011, in der Zeit von 20:00 Uhr - 05:00 Uhr
GÖTTINGEN (jk) - Beamte der Polizei Göttingen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Stadt Göttingen haben von Samstagabend (05.011.11) 20.00 Uhr bis in den frühen Sonntagmorgen (06.11.11) an mehreren bekannten Brennpunkten in der Innenstadt, darunter auch die Nikolaistraße, eine gezielte Kontrollaktion durchgeführt.
Gegen 21:30 Uhr stellten die Fußstreifen dabei im Cheltenhampark zwei Jugendliche fest, die hochprozentigen Alkohol konsumieren. Nur kurz danach trafen die Beamten am Carree und in der Hospitalstraße auf zwei in der Öffentlichkeit rauchende Jugendliche.
In einer Diskothek am Wilhelmsplatz nahmen die Ermittler einen 30 Jahre alten Gast fest, gegen den ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Erfurt vorlag. Da der Mann aus Uder den haftbefreienden Geldbetrag nicht bezahlen konnte, wurde er in die JVA nach Rosdorf gebracht. Bei ihm fanden die Polizisten eine geringe Menge Betäubungsmittel. Es wurde ein entsprechendes Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Nach Mitternacht wurden die Kontrollen in der Nikolaistraße zusätzlich intensiviert.
Eine der Gaststätten, in der sich zu diesem Zeitpunkt ca. 40 bis 50 Gäste aufhielten und Alkohol konsumierten, wurde aufgrund fehlender Schankerlaubnis durch die Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Stadt Göttingen gegen den Willen des Betreibers geschlossen.
Die Fußstreifen verblieben anschließend in der Nikolaistr. und führten nach einem festgestellten Verstoß wegen "Urinierens in der Öffentlichkeit" weitere Personenkontrollen durch.
Insgesamt stellten die Streifenteams bei vierzehn Personen die Personalien fest und sprachen sieben Platzverweise aus. Es wurden Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen Verstoßes gegen das Gaststättengesetz und die Stadtverordnung der Stadt Göttingen sowie ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. Darüber hinaus fertigten die Beamten insgesamt vier sog. "Elternbriefe" wegen zuvor festgestellten Rauchens/des Konsums von Alkohol durch Jugendliche in der Öffentlichkeit.
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