POL-GOE: (161/2007) Unbekannte legen Blaubasaltstein auf Ortsumgehung - 22 Jahre alter Autofahrer leicht verletzt
Göttingen (ots)
Bovenden, Landesstraße 554 (L 554), Ortsumgehung Lenglern Sonntag, 4. Februar 2007, gegen 03.30 Uhr
Vermutlich in der Nacht zu Sonntag (04.02.07) haben Unbekannte einen ca. drei Kilogramm schweren Blaubasaltstein auf die Fahrbahn der Ortsumgehung Lenglern (L 554) gelegt und dadurch einen Verkehrsunfall verursacht. Ein 22 Jahre alter Polofahrer aus Göttingen überfuhr den ca. 20 mal 10 Zentimeter großen Stein und kam mit seinem Wagen daraufhin von der Straße ab. Wie durch ein Wunder wurde der junge Mann nur leicht verletzt. An seinem Wagen entstand Totalschaden.
Eine Funkstreife der Polizei kam bei Befahren der Ortsumgehung Lenglern zufällig auf den verunfallten Wagen zu. Der Polo stand auf einem Acker links neben der Fahrbahn. Nach dem Unfallhergang befragt schilderte der 22-jährige Fahrer, dass es in einer lang gezogenen Rechtskurve plötzlich einen "tierischen Knall" gegeben hätte. Danach sei er mit seinem PKW von der Straße abgekommen und auf dem Acker gelandet. Bei der Unfallaufnahme stellten die Beamten Alkoholgeruch in der Atemluft des Göttingers fest. Ein vor Ort durchgeführter Alkotest ergab einen Wert von 1,10 Promille. Inwieweit die alkoholische Beeinflussung außer neben dem Hindernis ursächlich für den Unfall war, wird noch geprüft.
Nach derzeitigen Ermittlungen steht aber fest, dass der Polofahrer nach Überfahren des vermutlich absichtlich auf der Straße gelegten Steins mit seinem Auto von der Fahrbahn abkam, einen Graben durchfuhr, mit der linken Fahrzeugseite gegen einen Baum prallte und danach nach ca. 35 Metern auf dem Acker zum Stehen kam.
Bei dem Unfall entstand an dem Polo wirtschaftlicher Totalschaden. Die Schadenshöhe wird auf rund 4.000 Euro geschätzt. Dem 22-jährigen Fahrer wurde eine Blutprobe entnommen. Sein Führerschein wurde sichergestellt. Die Ermittler leiteten darüber hinaus ein Ermittlungsverfahren wegen "Gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr" gegen Unbekannt ein.
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