Bundespolizeiinspektion Offenburg
BPOLI-OG: Schnelles Urteil nach mehreren Straftaten
Offenburg (ots)
Am vergangenen Dienstag benutzte ein 47-jähriger polnischer Staatsangehöriger den Zug auf der Fahrt von Singen/Hohentwiel nach Offenburg. Kurz vor Offenburg wurde der Mann durch den Zugbegleiter kontrolliert. Hierbei konnte er keinen gültigen Fahrschein oder ein Ausweisdokument vorzeigen. Die Bundespolizei Offenburg wurde über den Sachverhalt informiert. Als die Beamten den Mann am Bahnhof in Offenburg antrafen, übergab dieser ihnen eine polnische Identitätskarte. Bei der Überprüfung des Dokumentes kamen Zweifel bezüglich der Echtheit des Dokumentes auf. Zur Überprüfung des Dokumentes und zur abschließendes Identitätsklärung sollte der Beschuldigte zur Dienststelle am Bahnhof in Offenburg verbracht werden. Kurz vor Betreten des Gebäudes weigerte sich der Mann hineinzugehen. Er versuchte sich aus den Griffen der Beamten zu lösen und leistete Widerstand. Hierbei biss er einen der eingesetzten Beamten in den Finger.
Da es sich um einen einfach gelagerten Sachverhalt handelte und der Beschuldigte nicht über einen Wohnsitz in Deutschland verfügte, stellte die Staatsanwaltschaft Offenburg im vorliegenden Fall einen Antrag auf Durchführung des beschleunigten Verfahrens beim Amtsgericht Offenburg.
Der 47-Jährige wurde daraufhin am vergangenen Mittwoch von der zuständigen Strafrichterin des Amtsgerichts Offenburg im beschleunigten Verfahren wegen mehrerer Straftaten, unter anderem tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten und einer Woche ohne Bewährung verurteilt.
Informationen zum beschleunigten Verfahren: Das beschleunigte Verfahren ist in §§ 417 ff. StPO geregelt. Es ist lediglich vor der Amtsrichterin oder dem Amtsrichter und dem Schöffengericht zulässig und erfolgt auf Antrag der Staatsanwaltschaft bei einfachen Sachverhalten und einer klaren Beweislage. Vorrangig wird das Verfahren dabei gegenüber Beschuldigten angewendet, die über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügen. Hier stellt das beschleunigte Verfahren eine effektive Strafverfolgung auch in Fällen sicher, in denen keine ladungsfähige Anschrift vorliegt oder Ladungen und Strafbefehle bislang aufwendig im Wege der Rechtshilfe zugestellt werden mussten.
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