POL-DN: Nach Ruhestörung in die JVA
Düren (ots)
Eine penetrante Ruhestörung sorgte am Neujahrstag für den Vollzug eines Haftbefehls gegen einen 18-Jährigen, der trotz seiner Jugend immer wieder mit dem Strafgesetzbuch ins Konflikt geraten war.
Am 01. Januar 2013, gegen 11:00 Uhr, war die arg strapazierte Geduld einiger Bewohner eines Hauses in der Gneisenaustraße endgültig zu Ende. Nicht nur im Verlauf des nächtlichen Jahreswechsels, sondern auch noch weit darüber hinaus drang rücksichtsloser Musiklärm aus der Dachgeschosswohnung eines 38-Jährigen. Da der Wohnungsinhaber seinen Hausmitbewohnern nicht gerade als kooperativ bekannt ist, wurde die Polizei hinzu gerufen, um die Ruhestörung zu beenden. Erst auf polizeiliche Aufforderung wurde der Musiklärm ausgestellt. Bei der Personenkontrolle der in der Wohnung des Störers anwesenden Personen wurde auch der unter anderem wegen Eigentums- und Körperverletzungsdelikten polizeibekannte 18-Jährige angetroffen, gegen den ein üppiger Haftbefehl bestand. Bereits eine Stunde später war der Verhaftete auf dem Weg in eine Justizvollzugsanstalt, in der er wohl den einen oder anderen künftigen Jahreswechsel verbringen wird.
Gegen den Lärm verursachenden Wohnungsinhaber wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
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