POL-DN: Alkoholisiert auf Fuchs getroffen
Aldenhoven (ots)
Bei dem Versuch, einem Tier auszuweichen, fuhr ein Fahranfänger in der Nacht zu Sonntag gegen einen Baum. Die Tatsache, dass er Alkohol getrunken hatte, dürfte wesentlich zum Unfallgeschehen, bei dem insgesamt vier Personen verletzt wurden, beigetragen haben.
Gegen 00:40 Uhr am Sonntag befuhr ein 18 Jahre alter Autofahrer aus Langerwehe die Landesstraße 136 zwischen Aldenhoven und Schleiden. In seinem Wagen saßen vier Freunde im Alter von 15 und 17 Jahren, von denen später nur der Beifahrer Angaben zum Unfallhergang machen konnte. Laut seiner sowie der Aussage des Fahrers querte plötzlich ein Fuchs die Fahrbahn, woraufhin der 18-Jährige versuchte, mit seinem Pkw nach rechts auszuweichen. Zu einem Zusammenstoß mit dem Vierbeiner kam es nicht, statt dessen geriet das Fahrzeug in den Grünstreifen neben der Straße und prallte dort gegen einen Baum. Trotz dieser Kollision fuhr der Wagen noch einige Meter weiter die Böschung hinunter, bevor er erst durch einen weiteren Baum endgültig zum Stillstand gebracht wurde. Der Kühlergrill des Autos wurde sogar noch ein paar Meter weiter geschleudert. Vier der fünf Insassen konnten das total beschädigte Fahrzeug anschließend selbstständig verlassen. Einem im Fond sitzenden 15-Jährigen wurde durch einen an der Unfallstelle anwesenden Ersthelfer geholfen, sich aus seinem Gurt zu lösen.
Mehrere Rettungswagen, Notarzt, Feuerwehr und Polizei trafen kurz darauf an der Unfallstelle ein. Die aus dem Motorraum empor steigenden Flammen konnten schnell gelöscht werden. Drei der leicht verletzten jugendlichen Mitfahrer wurden durch die Rettungswagen zwecks ambulanter Behandlung in Krankenhäuser gebracht, ein 17-Jähriger musste wegen der Schwere seiner Verletzungen stationär aufgenommen werden.
Der 18 Jahre alte Fahrer blieb unverletzt, doch auch er machte in der Nacht noch Bekanntschaft mit einem Arzt. Dieser entnahm dem Heranwachsenden auf der Polizeiwache in Jülich eine Blutprobe, weil ein Alkoholtest einen Wert von umgerechnet 1,32 Promille ergeben hatte.
Seinen Führerschein musste der Fahrneuling bei der Polizei abgeben, sein Auto oder vielmehr das, was davon übrig geblieben war, wurde durch einen Abschleppdienst geborgen. Der bei dem Unfall entstandene Sachschaden wird auf beinahe 10000 Euro geschätzt. Wegen fahrlässiger Körperverletzung aufgrund von Trunkenheit am Steuer muss sich der 18-Jährigen nun verantworten.
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