POL-DN: Drei frisierte Kleinkrafträder und vier Strafanzeigen
Düren (ots)
In der Nacht von Samstag zu Sonntag mussten Dürener Polizisten drei nahezu identische Straftaten zur Anzeige bringen. Junge Heranwachsende im Alter zwischen 17 und 21 Jahren werden beschuldigt, ohne gültige Fahrerlaubnis gefahren zu sein.
Am Samstagabend um 22:10 Uhr befuhr ein 18-Jähriger aus Düren mit seinem motorisierten Zweirad die Zollhausstraße in Fahrtrichtung stadteinwärts. Ein Streifenwagen, der ihm mit 65 km/h folgte, konnte den Rollerfahrer mit seinem Sozius später auf der Veldener Straße anhalten und kontrollieren. Der Dürener gab zu, an seinem Gefährt technische Veränderungen vorgenommen zu haben, so dass es weit schneller fahren kann als erlaubt. Eine entsprechende Fahrerlaubnis konnte er allerdings nicht vorweisen.
Gegen 01:15 Uhr fuhr ein mit zwei Personen besetztes Kleinkraftrad auf der B 264 von Langerwehe aus in Richtung Eschweiler. Hier zeigte der Tacho des Streifenwagens bei seiner Nachfahrt ganze 70 Stundenkilometer an, bis das Zweirad schließlich gestoppt werden konnte. Die Mofa-Prüfbescheinigung, die der 17 Jahre alte Fahrer aus Eschweiler vorzeigte, reichte nicht aus, um ein derart schnelles Zweirad fahren zu dürfen. Abgesehen davon hatte auch er durch technische Manipulationen dafür gesorgt, dass der Roller überhaupt so schnell fahren kann.
Und schließlich stoppten Polizeibeamte um kurz vor 06:00 Uhr am Sonntagmorgen ein weiteres Kleinkraftrad auf der Schoellerstraße. Der 21-jährige Fahrzeugführer hatte sich die gleichen Dinge zu Schulden kommen lassen wie die anderen jungen Rollerfahrer. Hinzu kam allerdings noch, dass er mit seinem frisierten Zweirad auch das Rotlicht einer Ampel missachtete. Bei seiner Mitfahrerin handelte es sich um die 22 Jahre alte Besitzerin des Kleinkraftrads. Auch gegen sie wurde eine Anzeige gefertigt, da sie ihren Freund hatte fahren lassen, obwohl dieser keine gültige Fahrerlaubnis besitzt.
Allen Beschuldigten wurde die Weiterfahrt untersagt.
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