POL-DN: Schwerer Verkehrsunfall - Einsatzkräfte durch Gaffer gestört
Düren (ots)
Enormes Unverständnis löste das Verhalten mehrerer Personen am Sonntagabend bei Einsatzkräften von Polizei und Rettungsdienst aus. Der Grund: anstatt Erste Hilfe zu leisten, filmten Passanten und Verkehrsteilnehmer die Geschehnisse an einer Unfallstelle.
Schwer verletzt lag hier ein 20 Jahre alter Rollerfahrer aus Düren am Boden. Er hatte gegen 19:40 Uhr die Veldener Straße aus Fahrtrichtung Innenstadt in Fahrtrichtung Birkesdorf befahren. Vor ihm befand sich zu dieser Zeit ein Pkw, der mit zwei 21 und zwölf Jahre alten Dürenern besetzt war. Hinter dem 20-Jährigen fuhr ebenfalls ein Rollerfahrer - ein 21-Jähriger, der auch aus Düren kommt. Zwischen der Kreuzung der Malteserstraße und dem Nordpark verlangsamte der Autofahrer seine Fahrt, stoppte seinen Wagen am rechten Fahrbahnrand und schaltete das Warnblinklicht ein. Dies übersah der ihm nachfolgende Mann und fuhr auf das Heck des Wagens auf. Wie konnte das passieren? Angaben mehrere unabhängiger Zeugen nach hielt der Verunfallte während der Fahrt sein Mobiltelefon in der Hand und blickte auf das Display. Hiervon offenbar abgelenkt wurde sein Fahrverhalten beeinträchtigt: so soll er während der Fahrt sukzessive nach rechts von seinem Fahrstreifen abgekommen sein, bis er schließlich mit dem Auto des 21-Jährigen zusammen stieß. Hierüber kam der Rollerfahrer zu Fall und sein Telefon schleuderte über die Straße. Die Polizei stellte dieses später als Beweismittel sicher.
Umgehend kümmerten sich die beiden Pkw-Insassen um den Schwerverletzten und alarmierten auch die Rettungskräfte. Der dritte Verkehrsteilnehmer in der Fahrzeugschlange jedoch hielt sein Gefährt kurz an und setzte seine Fahrt anschließend fort, ohne sich an den Hilfsmaßnahmen zu beteiligen. Gegen ihn richtet sich nun ein Strafverfahren wegen Unterlassener Hilfeleistung.
Auch nicht geholfen haben, geschweige denn hilfreich, waren die vielen Schaulustigen, mit denen die Polizeibeamten vor Ort konfrontiert waren. Hierbei handelte es sich nicht nur um Fußgänger, die die Geschehnisse aus nächster Nähe ansehen wollten, sondern auch um Fahrzeugführer, die unter anderem auf der Gegenfahrbahn stoppten, um die Ereignisse mit Smartphones aufzuzeichnen. Sie alle hinderten sowohl die Polizei als auch die Rettungskräfte an ihrer Arbeit. Der Aufforderung, das Gaffen einzustellen und den Helfern Platz zu machen, kamen diese Menschen nicht nach. Mehrmalige und energische Ansprachen, teils unter Androhung von Folgemaßnahmen, waren nötig, um die Schaulustigen dazu zu bewegen, ihre Sensationslust hinter die Interessen des Unfallopfers zu stellen. Dieses wurde derweil mit Hilfe von Decken, die die Ersthelfer hielten, von den Blicken der Neugierigen abgeschirmt.
Schwer verletzt musste der Rollerfahrer stationär in einem Krankenhaus aufgenommen werden. Sein Kleinkraftrad wurde von der Unfallstelle abgeschleppt. Der Pkw blieb fahrbereit.
Die Polizei weist an dieser Stelle noch einmal darauf hin, dass Behindern und Stören von Rettungsmaßnahmen nicht normal, sondern strafbar ist. Die moralische Komponente des Aufzeichnens solcher Geschehnisse soll an dieser Stelle gar nicht erst bewertet werden.
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