POL-PDLU: Speyer - Man sollte nicht immer dem Navi vertrauen und der Lebensgefährte die Unfallaufnahme nicht stören
Speyer (ots)
Eine 33-jähige Frau aus dem Raum Bad Dürkheim befuhr mit ihrem PKW die Friedrich-Ebert-Straße in Fahrtrichtung Bahnhofstraße. An der Kreuzung zur Bahnhofstraße verließ sie sich zu sehr auf ihr Navigationsgerät und fuhr anstatt nach links oder rechts geradeaus über eine Verkehrsinsel und kam im Mausbergweg zum Stehen. Bei der Unfallaufnahme konnten bei der Frau starker Alkoholgeruch und eine verwaschene Aussprache festgestellt werden. Sie verweigerte vor Ort den Alkoholtest und wurde zur Blutprobenentnahme zur Dienststelle verbracht. Das Fahrzeug musste mit einem Vorderachsbruch abgeschleppt werden. Zudem liefen Betriebsstoffe auf die Straße, welche von der Feuerwehr Speyer gereinigt wurde. Der Führerschein der Dame wurde sichergestellt. An der Verkehrsinsel sowie am PKW der 33-Jährigen entstand ein Sachschaden von insgesamt ca. 20.000 Euro.
Im Rahmen der Verkehrsunfallaufnahme erschien der Lebensgefährte der Verkehrsunfallverursacherin an der Unfallörtlichkeit. Schon zu Beginn der Unfallaufnahme fiel dieser negativ auf, dass er unmittelbar neben den auslaufenden Betriebsstoffen eine Zigarette rauchte und seine Asche in Richtung des auslaufenden Kraftstoffs fallen ließ. Einer mehrfachen Aufforderung die Zigarette auszumachen kam er nicht nach, sodass Polizeibeamte ihn von der Gefahrenstelle wegschieben mussten. Daraufhin fing er lautstark an seinen Unmut zu äußern und musste zur Ruhe ermahnt werden. Er schrie die eingesetzten Beamten mehrfach ohne Grund an, störte und behinderte die Mitnahme der Unfallverursacherin zur Dienststelle körperlich. Für mehrfache Beruhigungsversuche war der Mann unzugänglich und leistete den polizeilichen Anweisungen keine Folge. Daher brachten die Beamten ihn schließlich zu Boden und fesselten ihn bis zum Ende der Unfallaufnahme, um diese störungsfrei beenden zu können. Danach wurde er entlassen. Gegen ihn wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, eine darüber hinaus mögliche strafrechtliche Relevanz wird geprüft.
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