Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Bilanzierung der Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen - Ankündigung einer Allgemeinverfügung für Silvester 2024
Bielefeld - Hamm - Münster (ots) - Vom 15. November 2024 bis zum 23. Dezember 2024 war das Mitführen von gefährlichen Gegenständen an 26 Bahnhöfen in NRW per Allgemeinverfügung der Bundespolizeidirektion St. Augustin verboten. ...
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