BPOLD-B: Bilanz der Bundespolizeidirektion Berlin zum Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen auf ausgewählten Bahnhöfen
Berlin (ots) - Über die Verbote des Waffengesetzes hinaus untersagte die Bundespolizei das Mitführen von gefährlichen Gegenständen (z. B. erlaubnisfreie Messer ab 6 cm Klingenlänge und Schlaggegenstände), die als Schlag- oder Stichwaffen eingesetzt werden können bzw. geeignet sind, erhebliche Verletzungen ...