POL-REK: 211208-2: Weitere Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse
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Rhein-Erft-Kreis (ots)
Verhaltenshinweise des Landeskriminalamts NRW als Anhang beigefügt
Die Polizei Rhein-Erft-Kreis wird weiterhin im gesamten Kreisgebiet von Apothekerinnen und Apothekern alarmiert, wenn der Verdacht besteht, dass Kunden manipulierte oder komplett gefälschte Impfausweise vorlegen. In fast allen Fällen ist die Absicht der Tatverdächtigen so ein digitales Impfzertifikat zu erhalten. Das Landeskriminalamt NRW hat als Hilfestellung für kontrollberechtige Personen Verhaltenshinweise zusammengestellt und veröffentlicht.
Die Polizei Rhein-Erft-Kreis hat am Montagnachmittag (6. Dezember) die Ermittlungen gegen einen Bedburger (62) aufgenommen. Ihm wird vorgeworfen, in einer Apotheke einen gefälschten Impfausweis vorgelegt zu haben, um damit ein digitales Impfzertifikat zu erlangen. Nach derzeitigem Sachstand hatte der 62-Jährige bereits am Freitag (3. Dezember) in einer Apotheke in Bedburg einen Impfausweis vorgelegt und um Ausstellung des digitalen Nachweises gebeten. Bei einer Routinekontrolle kam der Verdacht auf, dass es sich um eine Fälschung handelt, da Chargennummer der Impfung an dem angegebenen Tag nicht ausgegeben worden war.
Ein ähnlicher Fall ereignete sich am Montagnachmittag (6. Dezember) in Erftstadt-Liblar. Polizisten trafen den Tatverdächtigen in der Apotheke nicht mehr an und nahmen eine Anzeige auf.
Beamte nahmen am gleichen Tag zwei Anzeigen einer Apothekerin aus Pulheim auf. Bei ihr hatte ein 59-Jähriger einen Impfausweis vorgelegt, auf dem Unterschriften kopiert worden waren. Ein 26-Jähriger legte einen Impfausweis vor, in dem ausschließlich die Corona-Impfungen eingetragen waren. Laut des Dokuments sollten diese in einem Impfzentrum in Dortmund verabreicht worden sein. Bei einer Recherche stellte die aufmerksame Pharmazeutin fest, dass dieses Impfzentrum jedoch zu dem angegebenen Zeitpunkt geschlossen war.
Am Dienstagnachmittag (7. Dezember) erstattete ein Apotheker aus Bergheim-Niederaußem Anzeige gegen einen Mann (37) und eine Frau (43). Der Tatverdächtige hatte zwei Impfausweise vorgelegt, deren Stempel verdächtig aussahen. Ein Anruf in der aufgedruckten Arztpraxis bestätigte sofort den Fälschungsverdacht. Der eine Ausweis war auf den 37-Jährigen und der andere auf die nicht anwesende 43-Jährige ausgestellt.
Die Polizei Rhein-Erft-Kreis ermittelt seit September in mehr als 100 solchen und gleichgelagerten Fällen. Bei dem Versuch, mit unrichtigen Gesundheitsdokumenten einen digitalen Impfnachweis zu erhalten, besteht regelmäßig der Anfangsverdacht einer Straftat. Die Polizei wird in solchen Fällen Personalien der Tatverdächtigen feststellen, Beweismittel sicherstellen und die Ermittlungen aufnehmen.
Die Verhaltenshinweise des LKA befinden sich im Anhang dieser Pressemitteilung. (he)
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