POL-HWI: WhatsApp-Betrug - nur eine von vielen Maschen der Telefonbetrüger
Nordwestmecklenburg (ots)
Vorsicht! In den letzten zwei Wochen gelang es Telefonbetrügern allein mit dieser Masche vier Geschädigte um ihr Erspartes zu bringen. Den Betrogenen im Alter von 57 bis 89 Jahren entstand ein Gesamtschaden von über 12 000 Euro. Die Polizei in Nordwestmecklenburg registrierte zusätzlich mindestens fünf Fälle, in denen die vermeintlichen Eltern den Betrügern auf die Schliche kamen.
"Hallo Mama, ich habe ein neues Handy und eine neue Sim Karte. Die neue Rufnummer lautet xxx. Bitte speichere sie dir unbedingt ab." Die Geschädigten ahnen zunächst nichts und gehen oft davon aus, dass der Sohn oder die Tochter tatsächlich ein neues Handy hat. Einen Moment später dann die Erklärung des Kindes: "Mein Handy ist ausversehen in der Waschmaschine mitgewaschen worden. Nach einem kurzen Schriftwechsel kommt meist schnell eine Bitte: "Könntest du für mich bitte eine Rechnung begleichen und an folgendes Konto Geld überweisen?"
Der Empfänger einer solchen Nachricht sollte auf den Sprachgebrauch der Nachricht achten, ist die Anrede Mama/Mutti richtig? Stimmt die Grammatik? Schreibt das Kind von allein seinen Namen? Niemals sollte der Angeschriebene selbst die Namen der Angehörigen nennen. Wenn es zu Überweisungswünschen kommt, sollte man im besten Fall telefonisch Kontakt zu seinem Kind aufnehmen um die Forderung zu überprüfen.
In allen Fällen hat die Kriminalpolizei die Ermittlungen aufgenommen.
Die Polizei warnt weiter vor Maschen wie beispielsweise den Anrufen von Europolmitarbeitern, Mitarbeitern der örtlichen Geldinstitute oder Gewinnversprechen am Telefon. Kaufen Sie niemals Bitcoins oder Googlepay-Karten um einen Gewinn zu bekommen. Machen Sie niemals persönliche Angaben zu Bankkonten etc. am Telefon. Bleiben Sie misstrauisch und hinterfragen Sie merkwürdige Anrufe und legen Sie einfach auf. Erfragen Sie alles Ungewöhnliche bei Ihren Angehörigen oder der Polizei.
Insoweit keine gesonderte Erwähnung stattfindet, handelt es sich bei den Beteiligten um deutsche Staatsangehörige.
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