POL-GÜ: Mit E-Scooter unterwegs, aber ohne Versicherungsschutz - Tipps zur Nutzung im Straßenverkehr
Güstrow (ots)
~ Die Güstrower Polizei stoppte am 27.10.2020 gegen 21:00 Uhr den 20-jährigen deutschen Fahrer eines Elektroscooters, weil er ohne Licht unterwegs war. Beider Kontrolle ergaben sich Hinweise auf den Konsum von Betäubungsmitteln. Ein durchgeführter Test war positiv und somit wird auch die Führerscheinstelle verständigt. An dem Scooter befand sich kein Versicherungskennzeichen und daher wurde eine Anzeige wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetzt aufgenommen.
Bei Kontrollen werden immer wieder Verstöße festgestellt und daher hier ein paar wesentliche Informationen:
Die sogenannten E-Scooter fahren mind. 6 und max. 20 km/h. Die Mitnahme von weiteren Personen ist nicht gestattet.
Zum Fahren im öffentlichen Straßenverkehr wird eine Betriebserlaubnis und Haftpflichtversicherung benötigt.
Angebracht sein müssen weiterhin: Versicherungsplakette, Fahrzeugidentifikationsnummer und das Fabrikschild. Dieses wiederum muss die notwendigen Informationen zum Elektrokleinstfahrzeug, die maximal erreichbare Geschwindigkeit und Nummer der Betriebserlaubnis erkennen lassen.
Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, dürfen damit unterwegs sein, jedoch nur auf Radwegen. Die Gehwege sind verboten.
Für eine Fahrt mit dem E-Scooter gelten die gesetzlich vorgegebenen Promille-Grenzen von Kraftfahrzeugen.
Jedoch kann sich strafbar machen, wer ab 0,3 Promille nicht mehr in der Lage ist, sicher am Straßenverkehr teilzunehmen.
Für unter 21-jährige und Fahrerlaubnisinhaber in der Probezeit gilt die Null-Promille-Grenze.~
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Güstrow
Kristin Hartfil
Telefon: 03843/266-302
Fax: 03843/266-306
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