POL-HST: Mehrere Verkehrsdelikte im Bereich Grimmen innerhalb von kürzester Zeit
Grimmen (ots)
Am Abend des 31. August stellten die Beamten des Polizeirevieres Grimmen innerhalb von zwei Stunden mehrere erhebliche Verkehrsverstöße fest.
Zunächst kontrollierten die Beamten in der Ortslage Gransebieth gegen 17:45 Uhr einen Rasentraktor mit Anhänger. Fahrzeugführer war ein 36-jähriger Mann aus der Gemeinde Gransebieth. Aufgrund von körperlichen Auffälligkeiten beim Fahrzeugführer wurde ein freiwilliger Drogenvortest durchgeführt, der ein positives Ergebnis auf Amphetamin anzeigte. Dem 36-Jährigen wurde die Weiterfahrt untersagt. Außerdem entnahm ihm ein Arzt eine Blutprobe. Er muss sich nun wegen des Verdachts des Führens eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln verantworten.
Gegen 18:25 Uhr stellten die Beamten während ihrer Streifentätigkeit in der Leningrader Straße in Grimmen einen Kleintransporter VW fest. Fahrer dieses Fahrzeugs war ein 20-jähriger polizeibekannter Mann aus der Gemeinde Wittenhagen, der nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist. Die Beamten folgten dem Fahrzeug. Der 20-Jährige gab Gas und versuchte sich der Kontrolle zu entziehen. Dabei gefährdete der Fahrzeugführer nach gegenwärtigem Kenntnisstand auch Unbeteiligte. Nach einer Verfolgungsfahrt über die Ortschaften Vietlipp, Grischow, Klein Rakow und Düvier konnte das Fahrzeug in Vorbein (LK Vorpommern-Greifswald) gestoppt werden. Hier endete die Fahrt. Gegen den 20-Jährigen leiteten die Beamten ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr ein.
Um 19:35 Uhr kontrollierten die Beamten ebenfalls in Vorbein einen entgegen kommenden PKW Citroen. Bei der Kontrolle bemerkten sie in der Atemluft des 57-jährigen Fahrzeugführers aus der Gemeinde Loitz Alkoholgeruch. Eine anschließend durchgeführte Atemalkoholmessung ergab einen Wert von 2,24 Promille. Außerdem stellte sich heraus, dass der Mann aufgrund eines ähnlichen Deliktes vor einigen Monaten eine Fahrerlaubnissperre hatte. Folglich wurde gegen den 57-Jährigen ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr sowie des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Außerdem wurde ihm die Weiterfahrt untersagt und durch einen Arzt eine Blutprobe entnommen.
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