POL-HST: Betrugsversuch bei Onlineverkauf
Barth (ots)
Gestern (27.04.2022) erhielt die Polizei Kenntnis von einer weiteren Betrugsmasche, mit der Unbekannte über das Internet versuchen an Geld zu gelangen.
Ein 74-jähriger Deutscher bot vor einigen Tagen über eine Internettplattform sein hochwertiges Motorboot zum Verkauf an. Daraufhin meldete sich ein Interessent per Messengerdienst bei dem Mann mit Zweitwohnsitz in der Region Barth und bekundete sein vermeintliches Kaufinteresse. Der potentielle Käufer gab vor, aufgrund eines Auslandsaufenthaltes den Termin zur Abholung und Bezahlung nicht persönlich wahrnehmen zu können. Als Lösung bot der Unbekannte an, den Kaufpreis und die anfallenden Transportkosten auf das Bankkonto des 74-Jährigen zu überweisen und eine Spedition mit der Abholung des Bootes zu beauftragen. Der vermeintliche Kaufinteressent sendete dem Verkäufer eine Kopie seines Bundespersonalausweises. Kurz darauf erhielt der Verkäufer eine E-Mail, die bestätigte, dass der Kaufpreis inklusive der Speditionskosten an den Verkäufer überwiesen wurde. Die angebliche Überweisungsbestätigung war jedoch gefälscht. Dem Konto des 74-Jährigen wurde der Betrag nie gut geschrieben. Der Verkäufer wurde aufgefordert, die Transportkosten in Höhe von 1.490 Euro an die Spedtion zu bezahlen. Als der Verkäufer stutzig wurde und den Unbekannten mit dieser Aufforderung konfrontierte, antwortete der Unbekannte, dass es Probleme mit seiner Bank gäbe und diese das Geld einbehalten hätte. Daruafhin entschloss sich der 74-Jährige zur Anzeigenerstattung bei der Polizei. Erste Ermittlungen ergaben, dass der Täter die Kopie des Personalausweises bereits bei mehreren Straftaten genutzt hat und somit davon auszugehen ist, dass es sich bei dem Täter um eine ganz andere Person handelt. Die weiteren Ermittlungen übernimmt die Kriminalpolizei.
Die Polizei warnt davor, sich vor einer scheinbar seriös wirkenden Legitimationen von Verkäufern blenden zu lassen. Außerdem sollten Sie niemals wichtige Dokumente wie den Personalausweis an unbekannte Empfänger übermitteln, da die Gefahr besteht, dass der Empfänger Ihre Identität zur Begehung weiterer Straftaten nutzt. Sollten Sie bereits Daten an Fremde übermittelt haben: Erstatten Sie in jedem Fall Strafanzeige bei der Polizei.
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