Polizeiinspektion Neubrandenburg
POL-NB: vier alkoholisierte Fahrzeugführer in kurzer Zeit festgestellt
Landkreis MSE (ots)
Am Freitag, den 27.08.2021, stellten Beamte der Polizeiinspektion Neubrandenburg insgesamt drei Fahrzeugführer unter Alkoholeinwirkung fest. Alle Fahrzeugführer wurden nach 23 Uhr kontrolliert.
Als erstes wurde gegen 23:05 Uhr in Wagun, Ortsteil Schwarzenhof, ein 31-jähriger Fahrer eines Transporters kontrolliert. Den Alkoholgeruch erklärte er mit einem Bier, welches er zuvor getrunken habe. Ein Alkoholtest ergab einen Wert von 1,26 Promille.
Zeitgleich kontrollierten Beamte des Polizeihauptreviers in Waren einen 52-jährigen Radfahrer aus Nordrhein-Westfalen. Dieser war auf dem Neuen Markt mit einem Alkoholwert von 1,72 Promille aufgefallen. Um 23:40 Uhr ereignete sich auf der L34 zwischen Wanzka und Blumenhagen ein Verkehrsunfall, bei dem ein Pkw Mercedes Benz alleinbeteiligt nach rechts von der Fahrbahn abkam. Das Unfallfahrzeug wurde verlassen und verschlossen vorgefunden. Im Nahbereich konnte der 34- jährige Fahrer in einem Wald angetroffen werden. Eine Atemalkoholkontrolle ergab bei ihm einen Wert von 1,83 Promille. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von 5.000 Euro. Das Fahrzeug war nicht mehr fahrbereit.
Einen weiteren alkoholbeeinflussten Autofahrer stellten Beamte des Polizeihauptreviers Demmin bei einer Verkehrsunfallaufnahme am Samstag in der Innenstadt fest. Gegen 13:30 kam hier ein 60-jähriger Pkw-Fahrer beim Linksabbiegen von der Fahrbahn ab und stieß gegen einen Zaun. Beim Zurücksetzen stieß er darüber hinaus gegen einen Betonstein. Von dem Messgerät wurde eine Alkoholbeeinflussung von 1,92 Promille ausgewiesen. Bei dem Unfall entstand ein Sachschaden in Höhe von 500 Euro.
Gegen alle vier Fahrer wurde Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr bzw. Gefährdung des Straßenverkehrs erstattet. Gegen den Unfallfahrer bei Wanzka ermittelt die Kriminalkommissariatsaußenstelle Neustrelitz zudem noch wegen des Verdachts der Unfallflucht. In allen Fällen wurde der Führerschein sichergestellt und eine Blutprobe entnommen. Bis auf Weiteres ist es den Männern nicht mehr erlaubt ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. Bei allen handelt es sich um deutsche Staatsangehörige.
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