POL-RT: Korrektur zur Pressemitteilung vom 30.03.2020/12.38 Uhr
Reutlingen (ots)
In der heutigen Pressemitteilung von 12.38 Uhr zu den Einsatzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Überwachung der Einhaltung der Corona-Verordnung war am Beginn des 2. Absatzes eine kleine Ungenauigkeit enthalten. 232 Verstöße bezogen sich nicht auf Gruppen von mehr als drei Personen, sondern auf Gruppen ab drei Personen. Bitte verwenden Sie die nachfolgende, korrigierte Version:
Landkreise Esslingen/Reutlingen/Tübingen/Zollernalbkreis: Einsatzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Überwachung der Corona-Verordnung der Landesregierung
Im Laufe des Wochenendes haben die Einsätze im Rahmen der Überwachung der Corona-Verordnung und die Verstöße dagegen deutlich zugenommen. Während im Laufe der vergangenen Woche in der Bevölkerung mit wenigen Ausnahmen eine große Akzeptanz der Beschränkungen festzustellen war und noch am Donnerstag sich die Zahl der festgestellten Verstöße in allen vier Landkreisen mit insgesamt knapp über 30 eher in Grenzen hielten, ging die Zahl der Verstöße ab Freitagnachmittag mit dem Anstieg der Temperaturen sprunghaft nach oben. Bis Montagmorgen, sechs Uhr, mussten von Kräften des Polizeipräsidiums Reutlingen mit Unterstützung des Polizeipräsidiums Einsatz unter anderem insgesamt 329 Ordnungswidrigkeiten verfolgt werden, mehr als zwei Drittel davon am Samstag und in der Nacht zum Sonntag.
232 Verstöße bezogen sich auf das Verbot des Verweilens im öffentlichen Raum, weil Gruppen von drei und mehr Personen, aber noch unter 15 Personen, angetroffen wurden. 33 Mal musste gegen Personen vorgegangen werden, die an einer Veranstaltung oder Ansammlung von mehr als fünf Personen im nicht öffentlichen Raum teilgenommen hatten. Auch hier wurden Ordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt. Für beide Arten der Verstöße gegen die Corona-Verordnung sieht der aktuelle Bußgeldkatalog Bußgelder bis zu 1.000 Euro vor. In sieben Fällen wurden Anzeigen beispielsweise gegen die verantwortlichen Betreiber von Einrichtungen wie z.B. Gaststätten gefertigt, die verbotswidrig geöffnet hatten oder die sich nicht auf die Ausnahme des Straßenverkaufs beschränkten. Die Betroffenen erwarten Bußgelder zwischen 2.500 und 5.000 Euro. Über die Anzeigen hinaus wurden unzählige aufklärende Gespräche geführt, nach denen sich viele Personen auch einsichtig zeigten. Teilweise mussten aber auch Platzverweise ausgesprochen werden.
Der gravierendste Fall ereignete sich - wie bereits berichtet - am Freitagabend in Rottenburg, wo ein Gemeindevollzugsbediensteter bei einer Kontrolle mehrerer junger Leute von diesen tätlich angegriffen und verletzt wurde. (vgl. Pressebericht vom 29.03.2020/12.25 Uhr). Gegen vier Personen wurden unter anderem Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet. (ak)
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