POL-UL: (GP) Geislingen - Vorfahrt missachtet
Leichte Verletzungen erlitt am Dienstag bei einem Unfall in Geislingen eine Frau.
Ulm (ots)
Gegen 13.30 Uhr fuhr laut Polizeiangaben ein Fiat-Kleintransporter von einem Gelände auf die Stuttgarter Straße. Dabei missachtete der 47-Jährige die Vorfahrt der aus Richtung Kuchen kommenden Frau. Ihr Ford und der Kleintransporter stießen zusammen. Hierdurch erlitt die 18-Jährige leichte Verletzungen. Laut Polizeiangaben entstand an den Fahrzeugen ein Sachschaden von etwa 5.500 Euro.
In Baden-Württemberg und Deutschland zählt die Unfallursache "Vorfahrt und Vorrang" in den letzten Jahren regelmäßig zu den Hauptursachen bei Verkehrsunfällen, auch mit tödlichen Folgen. Die Ursachen für Vorfahrtsverletzungen sind vielfältig und reichen von der falschen Einschätzung der Verkehrs- und Rechtslage bis zur Unaufmerksamkeit im entscheidenden Moment. Es werden Abstände und Fahrgeschwindigkeiten der bevorrechtigten Fahrzeuge falsch eingeschätzt oder aber zu früh auf das richtige Verhalten des Wartepflichtigen vertraut. Deshalb muss, wer die Vorfahrt zu beachten hat, rechtzeitig durch sein Fahrverhalten zu erkennen geben, dass er warten wird. Weiterfahren darf nur, wer übersehen kann, dass er den Vorfahrtsberechtigten weder gefährdet noch wesentlich behindert. Eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr, ob als Kraftfahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger, erfordert jederzeit die volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen.
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