POL-UL: (HDH) Heidenheim - Fußgängerin verletzt
Beim Rückwärtsfahren erfasste am Mittwoch in Heidenheim ein Autofahrer eine 71-Jährige.
Ulm (ots)
Der Unfall ereignete sich gegen 17.15 Uhr auf einem Parkplatz in der Friedrich-Pfenning-Straße. Ein 65-Jähriger fuhr dort rückwärts mit seinem Audi, da sich beim Ausfahren vom Parkplatz die Schranke wohl nicht öffnete. Hierbei übersah er bei Dunkelheit und Regen eine hinter dem Fahrzeug laufende 71-Jährige. Der Audi stieß gegen die Fußgängerin. Die stürzte zu Boden und verletzte sich leicht. Der Rettungsdienst brachte die Frau in ein Krankenhaus. Ein Sachschaden entstand nicht.
"Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Rückwärtsfahren so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist", mahnt die Straßenverkehrsordnung. Denn rückwärts zu fahren ist gefährlich. Dabei ist die Sicht stark eingeschränkt. Der Rückspiegel und die Rückfahrkamera reichen nicht aus, um alles zu sehen. Unabdingbar ist auch der Blick über die Schulter nach hinten. Damit alle sicher ankommen.
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