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POL-MS: Rosenmontag in Münster - Neues Waffenverbot bei öffentlichen Veranstaltungen gilt auch am Zugweg in der Innenstadt - Polizei kontrolliert auch anlassunabhängig

Münster (ots)

Beim Rosenmontagszug in Münster gilt in diesem Jahr erstmals ein Waffentrageverbot. Damit ist auch das Führen von Messern in jeglicher Form untersagt. Die Rechtsgrundlage für das Verbot ergibt sich aus dem neuen, bundesweit geltenden Waffengesetz. Danach ist das Führen von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen untersagt. Die eingesetzten Polizeibeamtinnen und -beamten können auch anlasslos stichprobenartig Personen auf Waffen und Messer überprüfen. "Dort, wo wir es für angebracht halten, werden wir von dieser neuen Rechtsgrundlage auch Gebrauch machen", erläutert Polizeisprecher Jan Schabacker. "Die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten werden wir ausschöpfen." Wer trotzdem ein Messer oder eine Waffe mitführt, muss mit einer entsprechenden Anzeige rechnen. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Am Rosenmontag werden Einsatzkräfte sowohl zivil als auch in Uniform in der Innenstadt unterwegs sein. Auch Kräfte der Bereitschaftspolizei kommen zum Einsatz.

Kontakt für Medienvertreter:

Polizei Münster
Jan Schabacker
Telefon: 0251-275-1010
E-Mail: pressestelle.muenster@polizei.nrw.de
https://muenster.polizei.nrw/

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