POL-BS: Polizeidirektion Braunschweig weist auf Gefahren bei Zusammenkünften hin
Braunschweig (ots)
An diesem Maiwochenende musste die Polizei mehrmals zu verschiedenen Anlässen einschreiten, bei denen eine Mehrzahl von Personen zusammengekommen sind und dabei gegen Regelungen der Corona-Verordnung verstoßen haben.
Private Feiern in Wohnungen oder im öffentlichen Raum, aber auch organisierte Treffen auf öffentlichen Straßen und Plätzen, die nicht unter die Ausnahmeregelungen der Bestimmungen fallen, sind verboten. Die Infektionsgefahren, die durch die Zusammenkünfte einer Mehrzahl von Personen bestehen, sind weiterhin hoch und daher in der Corona-Verordnung zu den Kontaktbeschränkungen und Abstandsgeboten besonders geregelt. Zusammenkünfte, die nicht nach der Corona-Verordnung oder dem Nds. Versammlungsgesetz zulässig sind, sind untersagt und werden bei Verstoß als eine Ordnungswidrigkeit verfolgt. Dazu gehören auch Privatfeiern wie Geburtstage und Jubiläen, aber auch Ansammlungen im öffentlichen Raum wie sogenannte "Klappstuhl-Veranstaltungen". Auf öffentlichen Straßen und Plätzen handelt es sich im Einzelfall ebenso um genehmigungspflichtige Sondernutzungen.
Die eingesetzten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten sind gehalten, die damit verbunden Gefahren abzuwenden und verbotene Zusammenkünfte aufzulösen. Die Beteiligten müssen mit der Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren rechnen.
Die Polizeidirektion Braunschweig legt besonderen Wert darauf, notwendige polizeiliche Maßnahmen verständlich und transparent in der Öffentlichkeit zu kommunizieren. Unter dem besonderen Focus der Corona-Pandemie weisen wir aus gegebenem Anlass darauf hin, dass bei der Zusammenkunft mehrerer Menschen die Beschränkungen nach dem Infektionsschutzgesetz, die Allgemeinverfügungen der Kommunen, aber auch die Regelungen zur Sondernutzung öffentlicher Flächen und ggfs. das Versammlungsrecht zu beachten sind. Wir bitten deshalb alle Bürgerinnen und Bürger bei der Planung und Durchführung von künftigen Aktionen, die Beschränkungen und die Regelungen unbedingt zu berücksichtigen.
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