Zollfahndungsamt Frankfurt am Main
ZOLL-F: Zollfahndungsamt Frankfurt am Main stellt Jahresergebnisse 2022 vor - Stark im Einsatz gegen illegale Drogen, unversteuerte Waren, verbotene und beschränkte Güter sowie Geldwäsche
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Frankfurt am Main / Kaiserslautern / Kassel / Mainz / Saarbrücken / Wiesbaden (ots)
Rund 6,1 Tonnen Rauschgift; Über 14,6 Millionen unversteuerte Zigaretten
Das Zollfahndungsamt Frankfurt am Main zieht für das vergangene Ermittlungsjahr 2022 eine beachtliche Bilanz.
Rund 6,1 Tonnen verbotene Betäubungsmittel entzogen die Frankfurter Zollfahnderinnen und Zollfahnder dem illegalen Markt und beschlagnahmten u. a. über 14,6 Millionen Stück unversteuerte, größtenteils gefälschte Zigaretten.
"Die zielgerichtete und erfolgreiche Bekämpfung der mittleren, schweren und organisierten Zollkriminalität steht im absoluten Fokus unseres Handelns. Die Frankfurter Zollfahnderinnen und Zollfahnder decken mit großem Einsatz und Herzblut Straftaten in unserem Zuständigkeitsbereich auf, verfolgen diese und betreiben zusätzlich Präventionsarbeit", so Cosima Schmidt, Leiterin des Zollfahndungsamtes Frankfurt am Main.
Cosima Schmidt erklärt weiter: "Tätigkeitsschwerpunkte des Zollfahndungsamtes Frankfurt am Main stellen die Bekämpfung des Schmuggels verbrauchsteuerpflichtiger Waren, z.B. von Zigaretten und Wasserpfeifentabak, als auch das Vorgehen gegen grenzüberschreitende Betäubungsmittelkriminalität dar. Weiterhin macht sich das Zollfahndungsamt Frankfurt am Main gegen den Handel mit verbotenen und beschränkten Waren, wie illegalen Waffen, Arznei- und Dopingmitteln, Produktfälschungen, geschützten Arten sowie gegen Geldwäsche stark."
Auszüge aus der Bilanz - Zahlen und Fakten aus 2022
Die Ermittlungen richteten sich in 2.789 neu eingeleiteten Verfahren gegen 2.934 Tatverdächtige (2021: 2.537 / 2.752). Insgesamt wurden 381 Durchsuchungsmaßnahmen durch die Einsatzkräfte durchgeführt, über 141 mutmaßliche Tatbeteiligte festgenommen und 100 Haftbefehle vollstreckt.
"Auch wir beobachten, dass die Tatverdächtigen immer organisierter und konspirativer agieren: Die illegalen Geschäfte wickeln sie zunehmend über speziell verschlüsselte, vermeintlich sichere Kommunikationswege ab", konstatiert die Leiterin des Zollfahndungsamtes Frankfurt am Main.
Durch die geleistete Arbeit der Zollfahnderinnen und Zollfahnder wurden durch ordentliche Gerichte in 2022 Freiheitsstrafen von insgesamt 234 Jahren sowie Geldstrafen in Höhe von über 250.000 Euro bewirkt.
Der ermittelte Steuerschaden aus zuvor hinterzogenen Zoll- und Verbrauchsteuerstraftaten betrug rund 3,3 Millionen Euro.
Grenzüberschreitende Rauschgiftkriminalität
Auch im Jahr 2022 machten die Betäubungsmittelverfahren mit 74 Prozent den größten Teil der beim Zollfahndungsamt Frankfurt am Main geführten Ermittlungsverfahren aus (2021: 70 Prozent). Insgesamt wurden über sechs Tonnen der berauschenden und regelmäßig höchst gesundheitsschädlichen Substanzen in amtliche Verwahrung genommen.
Die Sicherstellungsmenge von hochreinem Kokain verfünffachte sich im Berichtszeitraum im Vergleich zum Vorjahr auf 2.159 Kilogramm. Dies ist im Wesentlichen auf mehrere umfangreiche Großsicherstellungen im Frachtbereich des Frankfurter Flughafens zurückzuführen. Im Zuge der Ermittlungen gegen unterschiedliche Täter konnten neun Tatverdächtige verhaftet und zum Teil bereits Freiheitsstrafen von sechseinhalb Jahren bis neun Jahren und neun Monaten ausgesprochen werden (s. Pressemitteilung vom 24.05.2023 - Mehr als 1,5 Tonnen Rauschgift -Umfangreiche Rauschgiftsicherstellungen durch Zoll und Polizei am Frankfurter Flughafen).
Zudem konnten rund 600 Kilogramm weitere Mengen an Kokain und rund 310 Kilogramm Opium zusätzlich durch die Zollfahnderinnen und Zollfahnder ermittelt werden. Weitere beachtliche Steigerungen von jeweils 100 Prozent sind bei Marihuana auf 2.069 Kilogramm und bei Haschisch auf 127 Kilogramm zu verzeichnen, während in 2022 weniger synthetische Drogen wie Amphetamin oder Ecstasy durch das Zollfahndungsamt Frankfurt am Main sichergestellt wurden als im Vorjahr.
Einen deutlichen Anstieg verzeichneten zudem die Sicherstellungszahlen im Bereich der sogenannten Neuen Psychoaktiven Stoffe (NpS) von ca. 48 Kilogramm in 2021 auf rund 465 Kilogramm in 2022. "Bei den sogenannten NpS handelt es sich um meist künstlich hergestellte Stoffe, die der chemischen Struktur bekannter Drogen sehr stark ähneln und entsprechend modifiziert wurden, um Strafvorschriften vermeintlich zu umgehen. Diese neuen Suchtmittel sind in der Regel stark gesundheitsschädlich und nicht nur deswegen verboten", mahnt die Behördenleiterin Cosima Schmidt.
Generell werden die Betäubungsmittel nicht ausschließlich auf dem Landweg oder im Flugverkehr geschmuggelt, sondern zu einem großen Teil auf dem Postweg, der statistisch gesehen die häufigste Tatörtlichkeit darstellt. Bei den durch den Zoll sichergestellten Betäubungsmittelsendungen handelt es sich überwiegend um illegale Bestellungen aus dem Darknet, dem verborgenen Teil des Internets, der seinen Nutzern unerkanntes Surfen suggeriert.
Verbrauchsteuern - Einnahmen für Deutschland
Durch das Zollfahndungsamt Frankfurt am Main wurden im Jahr 2022 mehr als 14,6 Millionen unversteuerte, meist gefälschte Zigaretten fest- und sichergestellt. Die aufgegriffenen Mengen bewegen sich somit, aufgrund einer Einzelsicherstellung von zwölf Millionen Zigaretten in einem Ermittlungskomplex, auf extrem hohem Niveau und übertreffen somit sogar die rekordverdächtigen Sicherstellungszahlen von 14,4 Millionen Stück aus dem Jahr 2021. Hinzu kommen noch rund 668.000 Stück zusätzlich ermittelte Zigaretten und rund 641 Kilogramm unversteuerter Feinschnitttabak, der zur Herstellung von Zigaretten verwendet wird.
Bei dem Verbrauchsteuergegenstand Wasserpfeifentabak ist eine Reduzierung im Vergleich zum Vorjahr von elf Tonnen auf 4,6 sichergestellte Tonnen zu vermelden,die im Wesentlichen mit üblichen Schwankungen bei den Sicherstellungen zu erklären ist.
"Das Betrugspotenzial und die durch unversteuerte verbrauchsteuerpflichtige Waren entstehenden Steuerschäden sind enorm und treffen letztlich die Allgemeinheit und damit jeden einzelnen von uns erheblich", so Cosima Schmidt.
Verbote und Beschränkungen - Sicherheit und Schutz der Bürgerinnen und Bürger
Der Deliktsbereich der Verbote und Beschränkungen beschreibt das Ermittlungsfeld gegen die unerlaubte Einfuhr und den unerlaubten Handel von illegalen Arzneimitteln, Dopingmitteln, illegalen Waffen, Produktfälschungen und geschützten Arten. Sie machen mit 424 Fällen zahlenmäßig den zweitgrößten Anteil der beim Zollfahndungsamt Frankfurt am Main geführten Verfahren aus.
Allein 228 Stück scharfe Schusswaffen, 45 Kriegswaffen sowie 722 verbotene Waffen wurden durch die Frankfurter Zollfahnderinnen und Zollfahnder aus dem Verkehr gezogen, ohne dass deren Besitzer entsprechende Erlaubnisse besaßen. Zudem konnten rund fünf Kilogramm hochexplosiver Sprengstoff sowie rund 1.680 Stück erlaubnispflichtige bzw. unerlaubte Pyrotechnik sichergestellt werden.
Durch die Beamtinnen und Beamten wurden rund 170.000 Tabletten (2021: über 130.000 Stück) verschreibungspflichtiger oder nicht zugelassener Arzneimittel, rund 46.000 Tabletten Dopingmittel (2021: 90.213) und über acht Kilogramm Wirkstoffe in Pulverform in amtliche Verwahrung genommen. Ähnlich wie bei den Betäubungsmitteln werden die illegalen Arznei- und Dopingmittel oftmals auf dem Postweg versandt und bei Zollkontrollen sichergestellt.
Hauptsächlich handelt es sich bei den Präparaten um Potenzmittel, Wachstumshormone und Testosteron, letztere versprechen zweifelhaftes Muskelwachstum zum Preis ernstzunehmender Gesundheitsschäden. Finanzermittlungen, Vermögensabschöpfung, Geldwäsche Hand in Hand mit der Bekämpfung der schweren und organisierten Zollkriminalität geht die Bekämpfung der Geldwäsche einher. Tatverdächtige nutzen dieses Instrument, um die Herkunft von Geldern, die aus einer rechtswidrigen Tat herrühren, zu verschleiern.
So prüften Frankfurter Zollfahnderinnen und Zollfahnder 2022 in insgesamt 497 Fällen die Herkunft eingeführter Bargelder, weil Anhaltspunkte für eine mögliche Geldwäsche gegeben waren.
In einem Umfangsverfahren wegen des Verdachts der gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Geldwäsche durch den mutmaßlichen unrechtmäßigen Verkauf von nicht verkehrsfähigen 23 Tonnen Tabakwaren ins europäische Ausland erwirkten die Beamtinnen und Beamten der Gemeinsamen Finanzermittlungsgruppe des Zollfahndungsamtes Frankfurt am Main sowie des Landespolizeipräsidiums Saarland Vermögensarreste in Höhe von 1,4 Millionen Euro gegen die Tatverdächtigen. Zudem wurden Vermögensgegenstände wie ein hochpreisiger Sportwagen, Warenbestände und Bargeld im Wert von 435.000 Euro abgeschöpft.
Weiterhin konnten im Jahr 2022 bewegliche Gegenstände mit einem Vermögenswert von 12,4 Millionen Euro, eine Million Euro Bargeld sowie Forderungen im Wert von 895.000 Euro durch die Vermögensabschöpfung des Zollfahndungsamtes Frankfurt am Main vorläufig gesichert werden.
"Die Vermögensabschöpfung stellt ein probates Mittel dar, den Tätern die mittels Straftaten erzielten Vermögensvorteile zu entziehen. Dies trifft die meisten Tatbeteiligten sehr und wirkt zugleich präventiv. Straftaten dürfen sich nicht lohnen, konstatiert Cosima Schmidt, die Leiterin des Zollfahndungsamtes Frankfurt am Main.
Zusatzinformationen
Das facettenreiche Aufgabenspektrum des Zollfahndungsamtes Frankfurt am Main umfasst als eines von acht Zollfahndungsämtern in Deutschland die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Rauschgiftkriminalität, der Organisierten Kriminalität sowie die Aufdeckung und Verfolgung von Straftaten im Bereich der Verbrauchsteuern und hinterzogenen Einfuhrabgaben.
Das Zollfahndungsamt Frankfurt am Main ermittelt ebenso bei grenzüberschreitenden Verstößen gegen rechtliche Bestimmungen im Zusammenhang mit Waffen, Sprengstoffen, Arznei- und Dopingmitteln, Produktpiraterie, Artenschutz sowie Geldwäsche. Der Bezirk des Zollfahndungsamts umfasst neben einigen Gemeinden in Nordrhein-Westfalen, Bayern, Thüringen und Niedersachsen die Bundesländer Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland und somit eine geschätzte Fläche von 52.208 Quadratkilometern und 12,535 Millionen Einwohnern.
Rückfragen bitte an:
Zollfahndungsamt Frankfurt am Main
Pressesprecherin
Carina Orth
Telefon: 069/50775-133
E-Mail: presse@zfaf.bund.de
www.zoll.de
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