POL-PDPS: Pressebericht der Polizeiinspektion Zweibrücken vom 02.05.2017
Zweibrücken (ots)
Zweibrücken - Verkehrsunfallflucht in Trunkenheit
Nicht angepasste Geschwindigkeit in Verbindung mit übermäßigem Alkoholkonsum dürften die Ursachen für einen Verkehrsunfall gewesen sein, der sich am 1. Mai gegen 22.10 Uhr in der Röntgenstraße ereignet hatte. Dabei war ein Pkw - aus der Virchowstraße kommend- nach rechts in die Röntgenstraße abgebogen, wobei der zunächst unbekannte Fahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren hatte. Der Pkw fuhr in den gläsernen Unterstand einer Bushaltestelle und beschädigte anschließend mehrere Glascontainer, die mittig aufbrachen. Es entstand Sachschaden in Höhe von ca. 7.000 EUR (gläsernes Buswartehäuschen: 5.000 EUR / Glascontainer: 1.000 EUR / Pkw des Verursachers: 1.000 EUR/vermutlich wirtschaftlicher Totalschaden). Der Fahrer fuhr nach dem Unfall mit seinem stark beschädigten Wagen weiter und parkte ihn ca. 100 Meter entfernt von der Unfallstelle auf einem Parkplatz. Er und seine beiden Mitfahrer entfernten sich dann zu Fuß. Während die Polizei den Unfall aufnahm, erschienen alle drei Personen an der Unfallstelle. Der Sohn des Fahrzeughalters gab sich sofort als Unfallfahrer zu erkennen und räumte ein, nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein. Hinweise darauf, dass eine andere Person den Wagen gesteuert haben könnte, ergaben sich auch bei Befragung der beiden etwa gleichaltrigen Mitinsassen nicht. Da der mutmaßliche Unfallfahrer deutliche Anzeichen einer Alkoholbeeinflussung erkennen ließ, wurde ihm eine Blutprobe entnommen.
Der Notdienst des Umwelt- und Servicebetriebs Zweibrücken reinigte die Unfallstelle, an der großflächig verstreut Glasscherben aus den beschädigten Containern auf dem Boden lagen.
Zweibrücken - Verkehrsunfall mit Sachschaden
Sachschaden entstand am 01.05.2017 gegen 22.05 Uhr bei einem Verkehrsunfall im Niederauerbacher Kreisel. Dabei übersah ein 18-jähriger Pkw-Fahrer, der aus Niederauerbach kommend in den Kreisel einfuhr, den Wagen eines bereits im Kreisel befindlichen 24-Jährigen und kollidierte mit diesem. Am Verursacherfahrzeug entstand Sachschaden in Höhe von ca. 2.000 EUR. Doppelt so hoch dürfte der Schaden am Pkw des Bevorrechtigten sein. Verletzt wurde niemand.
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